Kaffeepause in der Arbeitszeit – was darf ich, was nicht?

Kaffeetasse

Sie kommt in so gut wie jedem Betrieb vor, die Kaffeepause im Büro: Eigentlich sollte es nur der schnelle Gang zum Kaffeeautomaten werden. Dort triffst du dann spontan auf den Kollegen aus der Buchhaltung und fragst, wie das Leben so läuft. Schnell dauert das Käffchen dann 15 Minuten. Aber darf das überhaupt so sein?

Kaffeepausen in der Arbeitszeit

Pro Sekunde werden in Deutschland 2315 Tassen Kaffee getrunken – zumindest besagt das die Zahl des Kaffeereports 2013. Das macht auf das ganze Jahr verteilt ungefähr 73 Milliarden Tassen. Damit liegt der deutsche Verbrauch der gerösteten Bohne noch vor dem der Franzosen und Italiener.

2315 Tassen/sek., das heißt, dass der Verbrauch des beliebten Wachmachers vor der Arbeitszeit keinen Halt macht. Das mag auf den ersten Blick gar nicht verwunderlich sein. Schließlich haben die meisten Büros Kaffeevollautomaten mit einem riesigen Angebot an möglichen Kaffeespezialitäten. Wer dann noch seinen entsprechenden Kaffee Partner für die kurzen Pausen am Automaten gefunden hat, der verweilt dort dann eben gerne einmal länger.

Kaffeepausen im Arbeitsrecht

Die Frage bleibt: Darf ich das als Arbeitnehmer überhaupt? Wird diese Zeit dann vom Arbeitgeber bezahlt? Oder ist das dann meine Pausenzeit?

Um diese Fragen zu beantworten geben wir dir eine Übersicht aus dem Arbeitsrecht. Wir erklären, ob eine Kaffeepause in der Arbeitszeit erlaubt ist und wie die Regelung dafür aussieht.

Die Pausenregelung im Arbeitsrecht

Wenn du sechs bis neun Stunden arbeitest, darfst du eine halbe Stunde Pause machen. Der Zeitraum dafür muss vor dem Beginn der Arbeitszeit festgehalten werden.

Für diesen Zeitraum gilt, dass er bei einer sechs bis acht stündigen Tätigkeit vier Stunden nach Arbeitsbeginn einzusetzen hat, bei neun Stunden Arbeitszeit sind es viereinhalb Stunden nach Arbeitsbeginn. Beispielsweise ist der Arbeitsbeginn zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr, so wird die Pausenzeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr angesetzt.

Pause bedeutet in diesem Fall Ruhepause. Das heißt, dass keine arbeitsbezogenen Tätigkeiten (Telefondienst, Meetings, Recherchearbeiten etc.) innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden sollen. Oder, um es anders zu formulieren: Das ist dann die Zeit, in der Facebook und Twitter privat durchstöbert werden können, Spiele auf dem Smartphone die Aufmerksamkeit auf sich lenken dürfen oder über die Folgen des vorangegangenen Wochenendes mit Arbeitskollegen diskutiert werden können.  Also die Minuten für alles, was während der eigentlichen Arbeit nicht geschehen sollte.

Regelung für Kaffeepausen

Kommen wir nun zu der Kaffeepause im Büro. Es besteht nach Absprache mit dem Vorgesetzten die Option, die 30 Minuten Pause in zwei kleinere Pausen zu je 15 Minuten zu unterteilen. Innerhalb dieser beiden Pausen ist es dann auch absolut legitim, sich in der Kaffeeküche des Unternehmens mit den Kollegen auf eine Kaffeepause zu treffen.

Ohne diese Absprache ist es nicht legitim, den Kontakt zu den Kollegen auf diese Weise zu pflegen. Da diese Zeit dann keine Arbeitszeit ist, muss sie nicht von der Firma bezahlt werden. Wer sich überdies bei einer solchen Kaffeepause in der Arbeitszeit erwischen lässt, muss mit einer entsprechenden Abmahnung rechnen.

Fazit: Kaffeepausen in der Arbeitszeit

Ein Tässchen Kaffee während der Arbeitszeit zu trinken ist vollkommen in Ordnung. Eine Kaffeepause während der eigentlichen Arbeitszeit einzuschieben hingegen nicht. Diese dürfen sich lediglich in den geregelten Pausen abspielen.

Für alle, die noch mehr Kaffee im Leben brauchen
Wenn du nicht genug von den Getränken eines Kaffeevollautomaten bekommen kannst, solltest du dich vielleicht nach Jobs bei Kaffee Partner umsehen.

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