Bewerber & Diskriminierung

Diskriminierung: Frau in Menschenmenge
Bewerber & Diskriminierung

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Diskriminierung ist in vielerlei Hinsicht verpönt. Es gibt Sie in der Politik, in der Musik, selbst im Sport und ebenso im Alltag jedes Einzelnen. Auch im Berufsleben ist Diskriminierung kein Fremdwort. Manchmal tritt Sie sogar schon vor dem Arbeitsverhältnis auf. Sie betrifft Bewerber und geht Hand in Hand mit Personalentscheidern, die kein Blatt vor den Mund nehmen, wenn es um ihre gezielte Abneigung gegen bestimmte Persönlichkeitsmerkmale geht.

Gute Gründe vergeblich gesucht

Über die Aussagekraft einer Bewerbungsabsage kann offen gestritten werden. Nicht selten besteht sie aus Satzbausteinen oder Floskeln, welche je nach Bewerber angepasst werden. Von einem wirklichen Grund für die Absage fehlt jede Spur. Bewerbern soll es recht sein. Auch wenn der tatsächliche Grund interessant für die weitere Entwicklung des Bewerbers sein könnte, so ist er in den meisten Fällen oberflächlich. Wer noch einmal nachhaken will, der erkundigt sich höflich im Unternehmen. Andernfalls heißt es: „Kopf hoch und weiter bewerben!“
Manche Personalentscheider teilen ihren Bewerbern jedoch nur allzu gerne mit, welcher Faktor für ihr Scheitern verantwortlich war. Die folgenden Gründe sind fern von einem vertretbarem Statement und tatsächlich während Bewerbungsabläufen geschehen.

1. Herkunft und Alter

Als sich ein Chemiker bei seinem favorisierten Unternehmen bewarb, bekam er nicht nur eine Absage, sondern eine kalte Dusche obendrein. Die Personalentscheiderin sendete ihm die Absage nicht persönlich zu, sondern machte ihrer Abneigung gleich im Zuge der gesamten Belegschaft Luft. Sie sendete eine „E-Mail an alle Kontakte“ – inklusive des hoffnungsvollen Bewerbers – und begründete ihre Absage mit seinem Alter (Jahrgang 1949) sowie seiner Herkunft (Ostdeutschland). Ein No-Go, dass in zweierlei Hinsicht keine berechtigte Begründung beinhaltete.

2. Das Gewicht

Ein Mensch kann wegen vieler Persönlichkeitsmerkmale diskriminiert werden und bei keinem ist es in irgendeiner Weise sinnvoller als bei einem anderen. Das Gewicht ist eines von ihnen und wurde einer Bewerberin zum Verhängnis. Ihr Ziel war die Bewerbung in einem deutschen Unternehmen, dass sich mit den Themen Borreliose und FSME auseinandersetzt. Die Bewerberin sollte sich wegen ihres Gewichtes rechtfertigen, obwohl ihre Chancen aufgrund des selbigen gleich null schienen. Ein Schlag unter die Gürtellinie, der in keinster Weise rechtens war.

3. Das Geschlecht

Die Diskriminierung des Geschlechts ist in unserer Gesellschaft immer noch lebendig. Vorwiegend ist das weibliche Geschlecht betroffen. Das Berufsleben scheint dazu wie prädestiniert. Doch auch hartgesottene Männer bekommen ihr Fett weg. So wurde ein Rechtsanwaltsfachangestellter bei seiner Bewerbung für ein Immobilienunternehmen aufgrund seines Geschlechts abgeschmettert – ergo: Er kam für die Stelle als Sekretärin nicht infrage. Auch wenn sein Berufswunsch ungewöhnlich schien, darf ein Bewerber nicht auf sein Geschlecht reduziert werden. Offene Stellen müssen sowohl für Männer als auch Frauen ausgeschrieben werden.

Manche Unternehmen schreiben ihr Unternehmen für ein Geschlecht aus, sind aber eigentlich für jeden Bewerber offen. Dahinter verbirgt sich häufig Bequemlichkeit und keine böse Absicht. Daher sollten sich interessierte Bewerber vor einem rechtlichem Einschritt genau nach der Intention des Umternehmens erkundigen.

Der lange Arm des Gesetzes

Durch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 wurden die Bedingungen für Arbeitgeber verschärft. Gemäß AGG dürfen Bewerber weder wegen ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, noch aufgrund ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität, benachteiligt werden.

Eine Abweisung aufgrund der oben genannten Faktoren ist somit ein absolutes Tabu.