Das sollten Studenten und Arbeitnehmer wissen!
Alle Jahre wieder grüßt die Steuererklärung. Diese sollten nicht nur Berufstätige, sondern ebenfalls Studenten in Betracht ziehen! Jeder, der für seine Arbeit oder sein Studium Arbeitsmittel benötigt, kann diese von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert und was als Arbeitsmittel zählt, verrät dir dieser Beitrag!
Die Steuererklärung und Studenten?
Eine Steuererklärung ist für Studenten grundsätzlich nicht verpflichtend, sondern optional. Wenn du dich nicht gerade als Freiberufler während des Studiums selbstständig gemacht hast, solltest du dennoch überlegen, ob du nicht vielleicht doch ein wenig sparen willst? Wie wäre es zum Beispiel mit den Fahrkosten zur Uni, die abzusetzen sind (pro vollen Kilometer 0,30 Euro)? Wenn du im Master bist, kannst du sogar dafür Sorge tragen, dass sich der Fiskus an deinen Ausbildungskosten beteiligt. Kommen wir nun aber direkt zum Kern dieses Artikels:
Büroartikel von der Steuer absetzen!
Was gilt alles als „Büroartikel“?
Wenn du als Arbeitnehmer nicht im Büro deines Unternehmens, sondern im sogenannten Home Office arbeitest, kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer von deiner Steuer absetzen. Hierzu musst du bestimmte Kriterien beachten, da nicht einfach alles als Arbeitsmittel angegeben werden kann. Diese Eintragung ist laut § 9 EStG möglich. Danach werden die Ausgaben für die Steuern als Werbungskosten geltend gemacht. Die Angabe erfolgt bei der Steuererklärung auf der Anlage N bei Seite 2 und Zeile Nr. 41.
Als typische Büroartikel, die du von der Steuer absetzen kannst, gelten zum Beispiel:
- Aktentasche, Aktenkoffer und/oder Laptoptasche
- Collegeblöcke, Stifte sowie entsprechende Arbeitsutensilien (Lineal, Geodreieck etc.)
- Fachliteratur
- Aktenordner
- Computer, Notebooks und entsprechende Anwendersoftware
- typische Berufsbekleidung, die nicht in der Freizeit getragen wird (Blaumänner, Arzt-, beziehungsweise Laborkittel, Richterroben usw.)
Neben den Anschaffungskosten für die genannten Punkte kannst du ebenfalls Reparatur- und Wartungskosten geltend machen. Es gilt jedoch folgende Regel: Die private Nutzung der jeweiligen Gerätschaften darf bei maximal 10 % liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Zweck als Arbeitsmittel entweder bei 50 % angesetzt (entsprechend auch abgerechnet) oder dir komplett aberkannt.
Wenn du neben deinem Computer ebenfalls einen zusätzlichen Bildschirm, einen Scanner oder einen Drucker von der Steuer absetzen willst, können diese Geräte nicht einzeln aufgewiesen werden. Da diese Büroartikel lediglich in Kombination mit einem Laptop / Computer nutzbar sind, muss deren Anschaffungspreis auf den des PCs gerechnet werden.
Die magische Grenze für dich!
Die sogenannte magische Grenze von Anschaffungskosten, die du direkt in dem Jahr von der Steuer absetzen kannst, liegt bei 410 Euro netto (folglich der Betrag ohne Mehrwertsteuer). Solltest du diesen Betrag mit deinen Büroartikeln sowie Arbeitsmitteln überschreiten, so kannst du die Abschreibung für eine Zeit von 3 Jahren geltend machen. Beachte jedoch das Folgende:
#1 Maximale (Ab-)Nutzung
Zum Beispiel: Du nutzt deinen PC / Laptop ausschließlich für deine Arbeit beziehungsweise dein Studium. Da du jedoch besonders fleißig bist, hast du einen verdammt hohen Verschleiß bei PCs. In Bezug auf den Preis kommst du ebenfalls regelmäßig über die Grenze 410 Euro. Die Abschreibung über 3 Jahre ist somit für dich ungünstig. Nun hast du die Möglichkeit dem Finanzamt eben diesen Sachverhalt darzulegen. Bedenke dabei, dass du einen Nachweis darüber erbringen musst. Insofern das Finanzamt die rasche Abnutzung deines PCs anerkennt, kannst du die Abschreibung verkürzen.
#2 Belegbarkeit
Deine Ausgaben für Büromaterial musst du (gerade, wenn diese etwas größer sind) mit einer Quittung belegen. Wenn du dies nicht kannst, solltest du auch keine entsprechenden Angaben über gewisse Beträge machen. Stattdessen hast du die Möglichkeit, die Pauschale von 110 € der Anlage N zu nutzen (laut Focus).
#3 Möbel als Büroartikel
Deine Möbel gelten, insofern du sie für deine Arbeit nutzt, ebenfalls als Arbeitsmittel (für Bücher, Akten etc.). Dementsprechend kannst du deine Möbel von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit hast du auch, wenn du bereits vorhandene Möbelstücke zu Arbeitsmöbeln umfunktionierst. Du musst lediglich den ursprünglichen Preis mit dem Beleg nachweisen, um dir das Geld entsprechend der Abnutzung wiederholen zu können.
Damit du beim Prüfen deiner Steuern auf Nummer sicher gehen kannst, lass am besten vor dem Abschicken noch mindestens eine Person zur Kontrolle darüber sehen. Zudem ist es ratsam eine Kopie der Steuererklärung anzufertigen, bevor das Finanzamt die Papiere in die Hand bekommt. So kannst du, sobald der Steuerbescheid ankommt, kontrollieren, inwiefern der Betrag über das Geld, das du wiederbekommst oder nachzahlen musst, richtig zusammengerechnet wurde.
Mit diesen Tipps sollte es dir als Student oder als Arbeitnehmer ein Leichtes sein, deine Büroartikel von der Steuer absetzen zu können! Wir wünschen dir viel Erfolg und gutes Gelingen bei deiner Steuererklärung!