Es steht gar nicht zur Debatte, ob ein Praktikant die ein oder andere Überstunde abkann oder nicht. Fragwürdig ist in erster Linie, inwiefern du als Praktikant welche leisten darfst. Alle Informationen dazu findest du hier.
Was ist so ein Praktikant eigentlich?
Prinzipiell gibt es keine einheitliche und verbindliche Definition, weder für das Praktikum, noch für den Praktikanten. Einigkeit herrscht lediglich darüber, dass es sich bei einem Praktikum grundsätzlich um einen Teil einer Ausbildung handelt. Daher lässt sich ein Praktikum erst am Lerncharakter in der Praktikumszeit erkennen.
Dabei ist Folgendes wichtig: Ein Praktikant soll betriebliche Abläufe kennenlernen sowie Einblicke in den Arbeitsalltag einer Branche erhaschen. Ein Praktikant soll aber nicht einen einzelnen Arbeitsplatz ersetzen, sondern nur mitlaufen.
Sobald allerdings eine vollkommene Integration in den Arbeitsprozess einer betrieblichen Organisation erfolgt, eigene Projekte zur Betreuung übergeben werden und feste Arbeitszeiten vorhanden sind, kann nicht mehr von einem Praktikanten gesprochen werden. Diese Definition beschreibt schließlich die Funktionen eines Arbeitnehmers.
Gesetzliche Regelungen für Praktikanten
Wie bereits oben erwähnt gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung bezüglich der Bedingungen eines Praktikums. Mal gilt das Arbeitsschutzgesetz, dann wiederum greift das Berufsbildungsgesetz und für andere Fälle gibt es gar keine gesetzliche Grundlage.
Arbeitszeiten für Praktikanten
Bezüglich fester Arbeitszeiten gilt es nicht, dass du selbstständige Arbeit sowie geregelte Arbeitszeiten ablehnen solltest. Hier muss aber angemerkt werden, dass derjenige, der als volle Kraft arbeitet, auch eine dementsprechende Vergütung erhalten sollte.
Allgemein gilt für dich als Praktikant die Regelung, dass du nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeitest (ArbZG). Dementsprechend fällt jede Arbeitszeit über 40 Stunden in den Bereich der Mehrarbeit. Natürlich kommt es auf deinen jeweiligen Vertrag mit dem Betrieb an, wie viele Arbeitsstunden pro Woche dort festgehalten werden und ab wann es letztlich zu Überstunden kommt.
Überdies brauchst du als Praktikant in der Regel weder an Sonn-, noch an Feiertagen zu arbeiten. Ausnahmen bilden hier Praktika im journalistischen Bereich, im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr. Diese Tage müssen dann allerdings mit einem weiteren freien Tag abgegolten werden.
Überstunden im Praktikum
Gleichwohl durch Praktikanten kein Arbeitsplatz ersetzt werden soll, die Aufgaben sich auf ein Mitlaufen beziehen und vor allem der Lerneffekt im Vordergrund gehalten wird, klagen 36% der Praktikanten über Überstunden. (Studie: „Was ist gute Arbeit?“)
Überstunden sind für Praktikanten nur dann legitim, wenn Freizeit zum Ausgleich der Überstunden geboten werden kann. Ganz bewusst wird ein solcher Ausgleich gewählt, da nicht jeder Praktikant für seine Tätigkeit entlohnt wird. Um ganz sicher zu gehen, wie die Grundlage für dich ist, solltest du jedoch einen genauen Blick in deinen Vertrag und die dort getroffenen Vereinbarungen werfen.
Freiwillig geleistete Überstunden im Praktikum sind jedoch, wie im Fall von regulären Arbeitnehmern, von diesen Regelungen ausgeschlossen.