Kleines BAföG-Einmaleins

BAföG
BAföG

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Das Abi ist geschafft – zumindest für die meisten unter euch. Der Entschluss zu studieren steht fest. Aber wie kann das Studium finanziert werden? BAföG ist dafür die Alternative zu einem Bildungskredit, vor allem im Hinblick auf die Rückzahlung. Eine kleine Einführung dazu gibt es hier.

BAföG ist die Abkürzung für das BundesAusbildungsförderungsGesetz, dessen letzte Novelle am 10. Oktober 2010 stattgefunden hat. Diese Novelle hat den maximal Betrag pro Antragsteller auf 670€ pro Monat heraufgesetzt. Prinzipiell wird damit eine finanzielle Förderung der Schulzeit beziehungsweise des Studiums beschrieben. Für Schüler gilt dabei, dass es sich um eine 100%ige Ausbildungsförderung handelt, sodass keine Rückzahlung erforderlich ist. Für Studierende hingegen beschreibt es ein zinsfreies Darlehen, welches zu 50% zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zu der Rückzahlung erhaltet ihr hier.

Kann jeder BAföG bekommen?

Ja und nein. Neben bekannten Parametern, wie beispielsweise dem Einkommen der Eltern, gibt es noch weitere grundlegende Regeln, die Antragsteller beachten sollten:

  • Kein eigenes Vermögen über 5.200€. Dabei zählt auch das abbezahlte Auto (sofern es über euren Namen läuft) und Vermögenswerte, die mit oder ohne euer Wissen über euren Namen laufen.
    • Es bringt euch dabei überhaupt nichts, wenn ihr versucht alle Vermögenswerte vor der Antragstellung auf irgendeine Art und Weise loszuwerden. Durch die Zinsauskünfte, die über das Bundeszentralamt zum BAföG-Amt gelangen, wird der Wert eures Vermögens letztlich rückwirkend geschätzt.
  • Wer mit 30 seinen Bachelor, beziehungsweise mit 35 seinen Master, anfängt, wird ebenfalls schlechte Karten haben und höchstens in Ausnahmefällen eine Förderung erhalten.
  • Wenn man sich dazu entschließt im Ausland zu studieren, wird BAföG in den meisten Fällen nur ein Jahr lang gewährt. Das Studium in der Schweiz und Studiengänge, die äquivalent zu einem Studium in Deutschland sind, bilden hier die Ausnahmen.

Den Antrag für BAföG stellt ihr direkt bei dem entsprechenden Amt an der Hochschule. Dort liegen die benötigten Formulare bereits aus. Wer es aus irgendwelchen Gründen nicht schafft, am Amt an die Formulare zu kommen: es gibt sie auch als PDF auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF).
Die ausgefüllten Formulare sollten im optimalen Fall dem Amt immer zwei Monate vor Semesterbeginn vorliegen. Das gilt nicht nur für den ersten Antrag, sondern ebenfalls für jeden weiteren Antrag zum Ende eines Bewilligungszeitraumes. Nur so kann letztlich eine reibungslose Fortsetzung der Zahlung garantiert werden.
Bevor ihr einen Antrag stellt, solltet ihr euch vorweg informieren, ob und wie viel BAföG ihr letzten Endes erhaltet. Zu diesem Zweck gibt es den sogenannten BAföG–Rechner.

Wie lange bekomme ich denn BAföG?

Die Förderung beginnt, insofern der Antrag rechtzeitig abgegeben wurde, mit dem offiziellen Monat des Ausbildungsbeginns. Ihr erhaltet, insofern ihr BAföG berechtigt seid, für die Dauer der Ausbildung (der Regelstudienzeit) den monatlichen Zuschuss. Urlaubssemester und Auslandsaufenthalte bis zu maximal einem Jahr während des Studiums werden dabei in den meisten Fällen nicht berücksichtigt.

Folgendes gilt es jedoch zu beachten:

  • Um dem Amt zu zeigen, dass ihr euer Studium in der Regelstudienzeit beendet, wird nach dem vierten Semester von dem Student eine Leistungsübersicht verlangt. Sollte dieser jedoch innerhalb des Semesters geschludert haben und nicht alles absolviert haben, wird euch der Zuschuss gestrichen!
    • Aber Achtung: Wie in den meisten Fällen, gibt es auch hier wieder Ausnahmen, die eine weitere Förderung garantieren. Darüber informiert ihr euch dann am besten bei eurem persönlichen Sachberater vom BAföG-Amt.
    • Solltet ihr aus irgendwelchen plausiblen Gründen (Faulheit gilt in diesem Fall nicht) euer Studium nicht in der Regelzeit abschließen, kann in wirklichen Ausnahmefällen die Förderung verlängert werden.

Wenn der Zuschuss nicht reicht, ist es erlaubt, nebenbei noch zu jobben?

Wenn bestimmte Regeln beachtet werden, könnt ihr auch nebenbei jobben. Diese sind ganz einfach:

  • Keine Arbeit über 20 Stunden/Woche innerhalb der Vorlesungszeit.
  • Das monatliche Gehalt darf sich nicht zu einem Jahresgehalt über 4880€ summieren (max. 406€/Monat), denn alles was darüber liegt, wird euch von dem monatlichen Betrag abgezogen.
  • Über euer Arbeitsverhältnis müsst ihr das Amt in jedem Fall informieren.

Zu guter Letzt:

Eine goldene Regel, gilt es in jedem Fall zu beachten. Schweigen ist nicht immer gold, sondern kann in einer Anzeige wegen versuchten Betruges enden. Zumindest dann, wenn ihr Vermögenswerte oder Auskünfte zu eurer Arbeit dem BAföG-Amt verheimlicht.