Du hast dich dazu entschieden, ein Praktikum zu absolvieren? Bist du dir jedoch unsicher, ob du einen Anspruch auf eine Vergütung hast? Und für den Fall, dass dein Praktikum vergütet wird, fragst du dich wie hoch dein Gehalt ist? Informiere dich jetzt über die wichtigsten Aspekte und erhalte hilfreiche Tipps!
Dein Anspruch auf eine Vergütung im Praktikum
Du kannst ein Praktikum in unterschiedlichen Phasen in deinem Leben absolvieren. Oft werden Praktika nach der Schule oder während des Studiums gesucht. Nicht selten dient ein Praktikum nach einem erfolgreich absolvierten Studium als Berufseinstieg.
Genau wie die verschiedenen Zeitpunkte für ein Praktikum unterscheiden sich die Ansprüche auf eine Vergütung des Praktikums. Der 2015 eingeführte Mindestlohn regelt bei den meisten Arbeitsverhältnissen das Gehalt, ebenso bei deinem Praktikum. Dieser wird alle zwei Jahre angepasst.
Im Januar 2019 wurde der Mindestlohn auf 9,19 Euro brutto pro Zeitstunde erhöht. Bei einem Arbeitsumfang von 4 x 40 Stunden im Monat entspricht dies einer Vergütung von 1470,40 Euro brutto pro Monat. Die nächste Anpassung, eine Erhöhung auf 9,35 Euro brutto, findet im Januar 2020 statt. Doch insbesondere bei der Anstellungsart Praktikum gibt es einige Ausnahmen.
Gehalt im freiwilligen Praktikum
Entscheidest du dich freiwillig, nach der Schule, während oder nach dem Studium ein Praktikum zu absolvieren, ist die Länge des Praktikums ausschlaggebend für den Anspruch auf eine Vergütung. Ist der Zeitraum des Praktikums auf drei Monate begrenzt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dich zu entlohnen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass er dich nicht entlohnen darf. Es werden hier keine Unterschiede hinsichtlich des Bildungsniveaus gemacht. Dem Arbeitgeber ist an dieser Stelle die Entscheidung über die Höhe der Vergütung freigestellt.
Ein Anspruch auf Gehalt besteht, wenn der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses über eine dreimonatige Befristung hinaus geht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir ein Praktikumsgehalt in Höhe des Mindestlohns auszuzahlen. Diese Verpflichtung besteht ab dem ersten Tag.
Dieser Anspruch wird auch rückwirkend gültig, wenn dein Praktikumsvertrag nach drei Monaten verlängert wird. Das bedeutet, dass dir dein Arbeitsgeber in diesem Moment für die letzten drei Monate die Differenz zwischen der für diesen Zeitraum vereinbarten Vergütung und dem Mindestlohn auszahlen muss.
Eine kleine Ausnahme gibt es allerdings: Bist du noch keine 18 Jahre alt und hast keine abgeschlossene Berufsausbildung, entfällt der Anspruch auf Mindestlohn auch bei einem Praktikumszeitraum über drei Monaten.
Darüber hinaus steht es jedem Arbeitgeber frei, dir im Praktikum ein Gehalt, welches über dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn liegt, zu zahlen.
Vergütung im Pflichtpraktikum
Absolvierst du dein Praktikum im Rahmen deiner Schulzeit, deiner Ausbildung oder deinem Studium, handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Bei Pflichtpraktika hast du leider keinen Anspruch auf eine Vergütung. Dabei spielt der Zeitraum, über den sich das Praktikum erstreckt, im Gegensatz zu einem freiwilligen Praktikum, keine Rolle.
Dennoch gilt auch an dieser Stelle, dass ein Arbeitgeber dich entlohnen darf und über die Höhe des Praktikumsgehaltes frei bestimmen kann.
Bezahltes Praktikum
Bei bezahlten Praktika gibt es einige Unterschiede, die sich auf die Branche und den Beruf zurückführen lassen. Insbesondere in der Unternehmensberatung und der Wirtschaftsprüfung ist die Wahrscheinlichkeit, eine gut bezahlte Praktikumsstelle zu bekommen, hoch. Hier verdienst du im Durchschnitt 1.420,31 Euro. In Baugewerbe und -industrie liegt das durchschnittliche Gehalt eines Praktikanten bei 996,92 Euro. Sehr niedrig fällt der Lohn im Bereich der Personal- und Dienstleistungen mit 836,61 Euro aus.
Ein weiterer Faktor, von dem ein Praktikumsgehalt abhängt, ist die Größe eines Unternehmens. Nicht selten gibt es auch einen Unterschied zwischen den Bundesländern oder Städten. Da in der Regel die Lebenskosten in den Städten und Bundesländern ebenfalls unterschiedlich sind, ist dieser Unterschied nicht unbedingt verwunderlich oder ausschlaggebend.
Wann du einen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung hast:
- Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate ist
Wann du keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung hast:
- Bei einem freiwilligen Praktikum, das drei Monate oder kürzer ist
- Bei einem Pflichtpraktikum
- Hier spielt die Länge des Praktikums keine Rolle!
Unabhängig von der Praktikumsvergütung sammelst du Praxiserfahrung
Bei deiner Auswahl der richtigen Praktikumsstelle sollte bis auf wenige Ausnahmen das Gehalt nicht alleiniger Einflussfaktor sein. Ganz im Gegenteil! Ein Praktikum bietet dir viele Vorzüge. Neben dem Sammeln von Erfahrungen lernst du neue Fähigkeiten. Beides erweitert dein Profil und hat positive Auswirkungen auf deinen Lebenslauf.
Insbesondere die erworbene Berufserfahrung wird auf dem heutigen Arbeitsmarkt sehr gerne gesehen und ist häufig eine Vorausetzung für eine feste Anstellung.
Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass du auf diese Weise eine oder sogar mehrere Branchen und Berufen kennenlernen kannst. Aus diesem Erfahrungspool kannst du während deiner beruflichen Karriere schöpfen.
Das Unternehmen eröffnet dir die einzigartige Möglichkeit in kurzer Zeit, in die Prozesse, in die Unternehmenskultur und hinter die Produkte zu blicken. Dem Unternehmen ist genauso wie dir daran gelegen, ein Arbeitsverhältnis aufzubauen, das für beide Seiten einen Mehrwert bietet.
Aufwandsentschädigung statt Vergütung im Praktikum
Bist du finanziell von einem Praktikumsgehalt abhängig, besteht die Möglichkeit im Vorstellungsgespräch deinen potenziellen Arbeitgeber auf die Vergütung im Praktikum anzusprechen. Ein offener Austausch kann dazu führen, dass sich eventuell auf eine Aufwandsentschädigung geeinigt werden kann.
Die meisten Arbeitgeber kennen aus eigener Erfahrung die finanzielle Situation eines Studenten und bringen Verständnis mit. Auf deiner Seite sollte dir natürlich ebenso bewusst sein, dass kleine Unternehmen nicht über die gleichen finanziellen Möglichkeiten verfügen, wie die großen Spitzenreitern.
Wie lässt sich dein Praktikumsgehalt mit deinem BAföG vereinbaren?
Der Anspruch auf BAföG unterscheidet sich ebenfalls und ist abhängig von der Art des Praktikums. Zusätzlich wird an dieser Stelle zwischen einem Praktikum vor, während und nach dem Studium unterschieden.
Absolvierst du ein Pflichtpraktikum vor einem Studium, dann besteht ein Förderungsanspruch. Die Höhe des BAföG ist jedoch abhängig von deiner Praktikumsvergütung. Eine genau Berechnung findest du hier.
Bei Pflichtpraktika während des Studiums hast du auch einen Anspruch auf BAföG. Im Gegensatz zu dem vorher erwähnten Fall wird der BAföG Satz anders berechnet. Ein Praktikum nach dem Studium fällt nicht mehr in die universitäre Ausbildungszeit.
Wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, dann spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Wählst du für dein Praktikum ein Zeitraum vor deinem Studium oder in den Semesterferien, besteht ein Förderungsanspruch. Jedoch unterscheidet sich grundsätzlich die Berechnung für die Höhe des BAföG im Vergleich zu einem Pflichtpraktikum.
Entscheidest du dich, ein Praktikum während der Vorlesungszeit oder eines Urlaubssemesters zu machen, dann entfällt dein Anspruch auf BAföG für den Praktikumszeitraum. Ein Praktikum im Urlaubssemester hat weiterhin keinen Einfluss auf die Dauer der BAföG-Förderung.
Fazit zu deiner Vergütung im Praktikum
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass du lediglich bei einem freiwilligen Praktikum, dass länger als drei Monate dauert, einen Anspruch auf Mindestlohn hast. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit eine Praktikumsvergütung zu erhalten. Zusätzlich bietet dir ein Praktikum stets einen Mehrwert!