Alle Jahre wieder klopft es im E-Mail Fach und mit einem fröhlichen „Ho! Ho! Ho!“ meldet sich die jährliche Einladung zur Weihnachtsfeier. Für die einen ist es ein Grund zur Freude: Geselligkeit, die Kollegen besser kennenlernen, gute Stimmung.
Doch den anderen werden die Tücken dieses fröhlichen Anlasses schnell bewusst: Was ist, wenn irgendwo ein Mistelzweig hängt und zufällig der Kollege Müller mit mir darunter steht? Was trage ich bloß? Aber noch weitaus wichtiger: Wie vertrage ich die Masse an Glühwein?
Oh du fröhliche …
Oh du fröhliche Weihnachtsfeier, wie schnell kann dort etwas schief gehen?
Zunächst muss an dieser Stelle Aufklärungsarbeit geleistet werden. Darum folgen hier einmal die 5 größten Irrtümer im Bezug auf Weihnachtsfeiern:
- „Ich verkleide mich als sexy Weihnachtselfe! Damit sammel ich bestimmt Pluspunkte!“, sagte die Frau, die kurz darauf die Hälfte ihrer männlichen Kollegen wegen sexueller Belästigung beim Chef angeschwärzt hat.
- Süßer der Glühwein nicht schmeckt, außer zur Weihnachtsfeier-Zeit … Gerne sehen wir die Bilder von ausschweifenden Trinkgelagen während einer Weihnachtsfeier. Tatsächlich ist es jedoch so, dass dort nicht die best-abgehärtete Leber des Jahres gesucht wird.
- Jingle Bells, Jingle Bells, na Hauptsache dem Chef gefällt’s … bitte nicht den Fehler machen und die Weihnachtsfeier als außerdienstlich sehen.
Das heißt: Vergesst sofort den Gedanken, dass ihr eurem Chef jetzt einmal so richtig die Meinung sagen könnt. Egal, ob die Weihnachtsfeier während oder außerhalb der Dienstzeit stattfindet:
Es bleibt ein dienstlicher Bezug bestehen, wodurch Beleidigungen, körperliche Übergriffe etc. noch immer Kündigungsgründe sind. - Morgen Kinder wird’s was geben, morgen werden wir uns über einen Kater freuen … Allerdings bedeutet das nicht, dass ihr am kommenden Tag einfach „blau machen“ könnt. Denn in diesem Fall gilt es ganz klar: Wer feiern kann, der kann auch arbeiten. Bedenkt in diesem Fall, insofern ihr Berufskraftfahrer seid, dass der Blutalkohol an dem Abend so gering gehalten wird, dass ihr am nächsten Tag noch fahren könnt.
- In der Weihnachtsbäckerei, gibt’s so manche Tuschelei. Denn zwischen Wein und Bier hat so mancher hier eine kleine Liebelei … die in den seltensten Fällen unentdeckt bleibt. So wird dann am nächsten Tag schnell der Gang zum Schreibtisch zu einem Walk of Shame. Wer so etwas vermeiden möchte, der nutzt besser private Räume für kleine Anbändelversuche.
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen:
Natürlich soll eine Weihnachtsfeier den anwesenden Personen der Belegschaft Spaß machen. Damit jeder die gemeinsame Zeit genießen kann, sollte niemand zu zügellos werden.
Um eben solche Zwischenfälle zu vermeiden, muss bereits bei der Organisation einer solchen Feier richtig vorgegangen werden. Um euch dabei unter die Arme zu greifen, haben wir dafür eine kleine Checkliste vorbereitet:
1. Die Zeit festlegen
Wann die ganze Belegschaft einer Firma feiern möchte, sollte rechtzeitig festgelegt werden. Soll die Feier während der regulären Arbeitszeit stattfinden, oder lieber außerhalb? In beiden Fällen ist zu bedenken, dass die Teilnahme nicht verpflichtend, sondern auf einer freiwilligen Basis ist. Ebenso gilt es das Folgende im Hinterkopf zu behalten:
Innerhalb der Arbeitszeit: Urlaubstage dürfen für die Feier nicht angerechnet werden. Ebenso gilt die Zeit während der Weihnachtsfeier als bezahlte Arbeitszeit.
Außerhalb der Arbeitszeit: Da die Teilnahme an der Weihnachtsfeier auf einer freiwilligen Basis erfolgt, werden keine Überstunden für eure Anwesenheit angerechnet.
Unser Tipp: Auch wenn wir von einem übermäßigen Alkoholkonsum auf der Weihnachtsfeier abraten, kann es im Laufe der langen Feier passieren, dass der ein oder andere über den Durst trinkt. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Zeitpunkt so zu wählen, dass am folgenden Tag jeder frei hat. Beispielsweise eignet sich für viele Firmen ein Freitag dazu bestens.
2. Eine geeignete Location finden
Insofern die Firma lediglich an einem Standort vertreten ist, wird die Wahl für einen geeigneten Ort leicht. Entweder die Weihnachtsfeier findet direkt im Betrieb statt, oder wird in ein gut erreichbares Restaurant verlegt. Wer im Büro feiert sollte jedoch bedenken, dass im Anschluss noch Aufräumarbeiten anstehen.
Wenn das Unternehmen aber deutschlandweit an verschiedenen Standorten aktiv ist, beispielsweise Berlin, Hamburg, das Ruhrgebiet und München, und es dennoch eine zentrale Weihnachtsfeier geben soll, wird es bereits schwieriger.
Wer sich nun fragt, warum es nicht kleine Weihnachtsfeiern an den jeweiligen Standorten gibt, dem sei folgende Überlegung nahegelegt: Es ist oftmals wichtig, dass die Mitarbeiter untereinander in Kontakt stehen. Wenn sich die Kollegen kennen, kann das Team an sich besser zusammenwachsen, sich über bestehende Abläufe an den Standorten austauschen und in der Alltagskommunikation damit besser umgehen.
In diesem Fall empfiehlt es sich die Weihnachtsfeier an einen zentralen Ort zu verlegen und dort beispielsweise Räumlichkeiten eines Hotels zu nutzen. Dadurch hat jeder Teilnehmer direkt die Möglichkeit, in dem Hotel zu nächtigen.
Unser Tipp: Wenn die Weihnachtsfeier außerhalb stattfinden soll, dann empfiehlt es sich den Raum, oder in dem Restaurant, rechtzeitig zu reservieren. Im November sowie Dezember findet ein Großteil der Weihnachtsfeiern statt und folglich werdet ihr nicht die Einzigen sein, die irgendwo einen Platz benötigen.
3. Die Verpflegung
Gerade im Bezug auf das Essen kann es bei einer Weihnachtsfeier schon einmal schwierig werden. Nimmt man nun ein Buffet? Oder soll ein Menu bestellt werden? Reagiert jemand allergisch, ist Vegetarier oder Veganer? Wie sieht es mit den Getränken aus? Soll es ein Limit geben? Welches Budget ist dafür überhaupt vorgesehen?
Ganz einfach wäre es natürlich, wenn jeder eine Kleinigkeit (Essen und/oder Trinken) nach Absprache mitbringt und alles in einem kleinen (Getränke-)Buffet zusammengestellt wird. Auf Nachfrage können die entsprechenden Personen dann auch Auskunft darüber geben, welche Zutaten verwendet wurden, um allergische Reaktionen zu vermeiden.
Keine Panik: Sollte dennoch ein solcher Notfall entstehen, besteht für die Dauer der Feier (gemessen an der Anwesenheit der Vorgesetzten) der betriebliche Versicherungsschutz.
Für diejenigen, die außerhalb der Firma ihre Weihnachtsfeier planen, empfiehlt sich folgendes:
Stellt in Zusammenarbeit mit einem Caterer oder dem Restaurant ein kleines Menü zusammen mit 3-4 Gerichten zusammen, aus denen die Mitarbeiter/Kollegen auswählen können. Diese Gerichte sollten natürlich nicht das Budget sprengen. Anschließend kann noch vereinbart werden, dass auf Allergiker gesondert Rücksicht genommen wird.