BAföG Rückzahlung – Wie du dein Darlehen richtig abzahlst!

Bafög-Rückzahlung

Viele Studierende, SchülerInnen und Auszubildende werden während ihrer Ausbildung vom Staat finanziell unterstützt. Nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums kommt irgendwann der Zeitpunkt, ab dem zumindest ein Teil dieser Förderung zurückgezahlt werden muss.

Doch wie genau funktioniert die BAföG-Rückzahlung? Wir haben alle Infos rund um Ratenzahlung, vorzeitige Tilgung und Teilerlassmöglichkeiten.

Grundlagen der BAföG-Rückzahlung

Auch wenn ein Teil der Förderung nicht zurückgezahlt werden muss, wird dir nicht der komplette Betrag erlassen. Daher müssen Studierende fünf Jahre nach Abschluss des Studiums die Hälfte der Leistungen zurückerstatten.

Für die Rückzahlung des BAföGs gibt es zwei Möglichkeiten: Die Tilgung in Raten oder die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Betrags beziehungsweise eines Großteils der Gesamtsumme. Wir erklären, was alles auf dich zukommen kann und wie du am besten damit umgehst!

Die BAföG-Rückzahlung für Studierende

  1. Wann musst du BAföG zurückzahlen?
  2. Die Förderungshöchstdauer richtet sich bei Studiengängen generell nach der Regelstudienzeit. Du erhältst etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer vom Bundesverwaltungsamt einen sogenannten Darlehenserfassungsbescheid, in dem dich das Amt auf die bestehenden Darlehensteilerlassmöglichkeiten hinweist.

    Unter anderem gewährt der Staat einen Nachlass auf deine Schuld, wenn du diese vorzeitig tilgst. Daraufhin erhältst du einen Rückzahlungsbescheid, aus dem du entnehmen kannst, welche Darlehenssumme in welchen Raten und zu welchem Termin du zu zahlen hast. In diesem Bescheid wirst du somit auch darüber informiert, wann die erste Rückzahlungsrate fällig ist. In den meisten Fällen erfolgt die erste Zahlung ein halbes Jahr nach Erhalt dieses Bescheids. Du kannst also davon ausgehen, dass die Tilgung der Schulden 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer beginnt.

  3. Wie hoch ist die Rückzahlungsrate und wie verläuft die Zahlung?
  4. Zurzeit beträgt die monatliche Rückzahlungsrate 105 Euro. Die Zahlung erfolgt in vierteljährigen Raten, d.h. du bezahlst am Ende eines Quartals 315 Euro für die letzten drei Monate. Der Einzug erfolgt via Lastschrift.

  5. Wohin geht das Geld?
  6. Für die Einziehung der Staatsdarlehen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
    Ganz wichtig: Damit der ganze Prozess ohne Probleme verläuft, musst du dem Bundesverwaltungsamt unbedingt mitteilen, wenn sich deine Anschrift oder dein Familienname ändert. Wenn das Amt nämlich ermitteln muss oder gar nicht ausfindig machen kann, wie deine aktuelle Adresse lautet, dann kann das teuer werden. Im ersten Fall werden dir hierfür pauschal 25 Euro in Rechnung gestellt und im letzteren Fall wird die Höhe des Darlehens wegen Zahlungsverzugs erhöht. Du kannst die Änderung deiner Anschrift online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes durchgeben.

  7. Zahlungsverzug bei der BAföG Rückzahlung
  8. Wenn du eine Rate nicht rechtzeitig bezahlst und somit in Zahlungsverzug gerätst (länger als 45 Tage), kann das teuer ausgehen. In diesem Fall zahlst du zusätzlich 6% Zinsen auf die gesamte Restschuld des Darlehens. Sollte dir das nochmal passieren und du bist wieder im Verzug mit deiner Rückzahlung, kommen neue Zinsen hinzu.

    Hier ein Beispiel:
    Nach 4 ½ Jahren erhältst du den Rückzahlungsbescheid. Hieraus kannst du entnehmen, dass du während deiner Studienzeit insgesamt 9.000 Euro BAföG bekommen hast und somit 4.500 Euro zurückzahlen musst. Die monatliche Zahlungsrate beträgt 105 Euro. Wenn dann jedes Quartal 315 Euro von deinem Konto abgebucht werden, bist du nach ungefähr nach 3,5 Jahren die Schulden los. Wenn es jedoch bei der ersten Zahlung Probleme gibt und du somit in Zahlungsverzug gerätst, dann werden aus 4.500 Euro ganz schnell 4.770 Euro.

    Sorge also dafür, dass auf deinem Konto immer genug Geld ist, damit die Lastschriftzahlung reibungslos verläuft.

  9. Wie lange zahlst du das Darlehen ab?
  10. Die Dauer der BAföG-Rückzahlung hängt natürlich von der Höhe der Schulden ab. Maximal zahlst du das Darlehen 20 Jahre ab. Solltest du jedoch über ein zu geringes Einkommen verfügen, kannst du dich von der Rückzahlung freistellen lassen und die Frist wird verlängert. Die Aussetzung der Zahlung kann maximal um 10 Jahre verlängert werden.

  11. Rückzahlungsbegrenzung beim BAföG
  12. Wenn deine Förderung nach dem 28.02.2001 begonnen hat und du eine hohe Summe zurückzahlen musst, darfst du dich freuen, du musst nicht mehr als 10.000 Euro zurückerstatten. Folgendes musst du allerdings beachten: Wenn du einen Teilerlass von der Darlehensschuld beantragst, bezieht dieser sich auf die gesamte Darlehensschuld und nicht auf die 10.000 Euro. Sollte der Betrag danach immer noch die 10.000 Euro – Grenze überschreiten, greift die entsprechende Begrenzung.

Rückzahlung von Schüler-BAföG

Für Schüler gelten dazu andere Regeln als für Studierende.  Das Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss geleistet (gemäß § Abs. 1 BAföG). Das bedeutet, dass Schüler, im Gegensatz zu Studierenden, nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet sind.

BAföG-Rückzahlung – Raten oder vorzeitige Tilgung?

Wenn du viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer über deine Bafög-Rückzahlung informiert wirst, stellt sich dir wahrscheinlich die Frage, wie du die Rückzahlung am besten bewältigen sollst. Hierzu bietet der Darlehensgeber dir zwei Möglichkeiten:

  1. Vorzeitige Tilgung – Du zahlst den vollständigen oder zumindest den Großteil des Betrags auf einen Schlag zurück
  2. Ratenzahlung – Du teilst deine Rückzahlung in Raten auf

Vorzeitige Tilgung

Es kann sich in manchen Fällen richtig lohnen, wenn du den ganzen oder zumindest den Großteil des Darlehens auf einen Schlag zurückzahlst.

„Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Wird ein Darlehen vorzeitig getilgt, so ist auf Antrag ein Nachlass von der Darlehens(rest)schuld zu gewähren.“ (§ 18 Abs. 5b)

Ganz konkret heißt das, dass der Staat in diesem Fall einen Teil der Schulden erlässt, wobei gilt: Je höher der Ablösungsbetrag, desto mehr Nachlass wird dir gewährt.

Der Staat erlässt maximal 50,5 % und mindestens 8 % der Schulden. Den Nachlass bei vorzeitiger Tilgung erhältst du jedoch nicht automatisch. Damit das BAföG-Amt dir diesen Nachlass gewährt, musst du einen Antrag stellen. Ehemalige Studierende können den Antrag am einfachsten per Telefon stellen. In diesem Fall müssen die Schulden getilgt werden, bevor die erste Rate fällig wird.

Eine Übersicht zum prozentualen Erlass findest du in unserer Tabelle zur BAföG Rückzahlung.

Beispiel für vorzeitige Tilgung:

Du musst insgesamt 10.000 Euro zurückzahlen. Solltest du die vorzeitige Tilgung wählen, wird dir ein Nachlass auf deine Gesamtschuld gewährt.
Solltest du den ganzen Betrag auf einen Schlag zurückzahlen, erhältst du 28,5% Nachlass. Dadurch reduziert sich die Summe auf 7.150 Euro und du sparst am Ende 2.850 Euro.

Rückzahlung in Raten

In vielen Fällen ist es empfehlenswert, die komplette Summe auf einmal zu bezahlen, da du dadurch eine Menge Geld einsparen kannst. Solltest du jedoch über 16.500 Euro Schulden haben und deine Förderung hat nach dem 28.02.2001 begonnen, kommt für dich auch eine Ratenzahlung in Frage.

Seit dem 28.02.2001 gilt, dass du nicht mehr als 10.000 Euro zurückerstatten musst. In unserer Tabelle kannst du beispielsweise ablesen, dass du bei einer Schuld von 16.500 Euro einen Teilerlass von der Darlehensschuld beantragen kannst und sich deine BAföG-Schuld damit auf 10.065 Euro reduziert.

Die Grenze für die BAföG-Rückzahlung wurde jedoch auf maximal 10.000 Euro festgelegt, sodass du ab einer Summe von 16.500 Euro nie mehr als 10.000 Euro zurückzahlen musst. Somit spielt es auch keine Rolle, ob du den Betrag auf einen Schlag oder in Raten zurückzahlst.

Fazit

Wenn du also weniger als 16.500 Euro Schulden hast, kann es durchaus empfehlenswert sein, den ganzen Betrag auf einen Schlag zurückzuzahlen. Liegt deine Darlehensschuld nach einem Teilerlass sowieso bei 10.000 Euro, macht die BAföG-Rückzahlung in Raten mehr Sinn.

Teilerlass bei der BAföG Rückzahlung

Für deine BAföG-Rückzahlung kannst du in drei Fällen einen Teilerlass auf deine Schuld erhalten:

  1. Bei vorzeitiger Tilgung
  2. Bei guten Leistungen im Studium
  3. Bei schnellem Abschluss deines Studiums

Hierbei musst du beachten, dass du eine Vergünstigung aufgrund guter Leistungen oder eines schnellen Studiums nur dann erhalten kannst, wenn du die Ausbildung bis zum 31.12.2012 abgeschlossen hast. Um von den Erlassmöglichkeiten zu profitieren, musst du einen Antrag stellen, dies geschieht also nicht automatisch. Dieser muss formlos innerhalb eines Monats nach Eingang des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids gestellt werden.

Teilerlass aufgrund guter Leistungen

Gemäß § 18b Abs. 2 BAföG hast du nur dann Anspruch auf diese Vergünstigungen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Ausbildung wurde bis zum 31.12.2012 abgeschlossen
  • Du gehörst zu den besten 30% aller Absolventen deines Abschlussjahrgangs
  • Die Ausbildung wurde spätestens 12 Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer abgeschlossen
  • Der Abschluss wurde in Deutschland gemacht

Die Höhe des Teilerlasses hängt von der Dauer des Studiums ab. Du erhältst:

  • 25% Nachlass, falls du dein Studium innerhalb der Regelstudienzeit, sprich der Förderungshöchstdauer, abgeschlossen hast
  • 20% Nachlass, falls du dein Studium innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen hast
  • 15% Nachlass, falls du dein Studium innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen hast

Für Auszubildende an Akademien und an Höheren Fachschulen gelten ähnliche Regeln. Sie müssen ebenfalls zu den besten 30% der Absolventen ihres Abschlussjahrganges gehören. Jedoch gibt es einen kleinen Unterschied bei der Höhe des Teilerlasses. Dieser liegt grundsätzlich bei 20%, egal wann die Abschlussprüfung bestanden wurde.

Teilerlass für ein schnelles Studium

Schließt du dein Studium erfolgreich vor dem Ende der Regelstudienzeit ab, so kannst du gemäß § 18b Abs. 3 BAföG folgende Vergünstigungen erhalten:

  • Großer Teilerlass – 2.560 Euro auf die Gesamtdarlehensschuld, wenn das Studium mindestens 4 Monate früher abgeschlossen wird.
  • Kleiner Teilerlass – 1.025 Euro auf die Gesamtdarlehensschuld, wenn das Studium 2 Monate früher abgeschlossen wird.

Auch hier gilt, dass du von diesem Teilerlass nur dann profitieren kannst, wenn du die Ausbildung bis zum 31.12.2012 abgeschlossen hast.

Wie bereits erwähnt, ist die Rückzahlung des Darlehens auf 10.000 Euro begrenzt. Der Teilerlass wegen guter Leistungen oder schnellem Studium wird jedoch auf den ursprünglichen Darlehensbetrag gewährt und nicht auf die 10.000 Euro Grenze.

Fazit zur BAföG-Rückzahlung

Wenn der Rückzahlungsbescheid fürs BAföG ins Haus flattert, fängst du an zu überlegen, wie du die Rückzahlung am besten abwickelst. Dabei gilt es vor allem zu beachten, wie hoch deine Gesamtschuld ist und ob es sich für dich lohnt eine vorzeitige Tilgung vorzunehmen. In einigen Fällen erhältst du dann einen ordentlichen Nachlass auf deine Gesamtschuld. Bis 16.500 Euro ist einer vorzeitige Tilgung ratsam. Danach greift die Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 Euro und eine Rückzahlung auf Raten ist finanziell gesehen genauso sinnvoll.

In jedem Fall zahlst du aber maximal 10.000 Euro zurück. Daher kannst du definitiv diese Summe als Fixbetrag für deine Finanzplanung nutzen.

Das finden andere Leser interessant:

data-ad-format=“autorelaxed“

data-ad-slot=“2120023506″>