Azubi in der Probezeit – über No-Gos und Ausrutscher

Probezeit

Am Anfang einer Ausbildung werden Auszubildende von ihren Geschäftsführern gerne auf Herz und Nieren getestet. Besonders in dieser Zeit ist es wichtig, dem Chef zu signalisieren, wie wichtig einem der Job wirklich ist und was er von seinem frischgebackenen Auszubildenden auch noch in den kommenden Jahren erwarten kann. Natürlich heißt es dann, für jeden Azubi, sich vor allem in den nächsten ein bis vier Monaten von seiner besten Seite zu zeigen. Fehler können jedoch besonders zu diesem Zeitpunkt jedem Auszubildenden früher oder später passieren. Das weiß auch der Chef, da diese nun einmal auch einen Azubi menschlich machen, und wird daher, das eine oder andere Mal, wohlwollend ein Auge zudrücken. Andere Patzer können allerdings schwerer ins Gewicht fallen und den Auszubildenden vor eine fristlose Kündigung stellen. Daher sollte sich ein Azubi in der Probezeit insbesondere über die schlimmsten Fauxpas informieren und diese auf dem Weg in die vollwertige Ausbildung weitläufig umgehen.

Fehlzeiten und Krankheiten

Azubis, welche ihre ersten Schritte in der Ausbildung machen, kommen häufig grade erst von der Schule und treffen somit auf ein noch immer vertrautes Thema, das schon zu Schulzeiten für Furore und den einen oder anderen Griff in die Trickkiste sorgte. Es handelt sich dabei um Fehlzeiten und Krankheiten bzw. die unmögliche Teilnahme am Unterricht. Schon damals in der Schule wurde jede Fehlstunde streng vom Lehrer kontrolliert und im Klassenbuch vermerkt. Informierte der Schüler oder die Schülerin den Lehrer dabei nicht ausreichend über den eigenen Verbleib, bedeutete dies oft einen pädagogischen Satz heiße Ohren. Eben genau wie damals läuft es auch im Azubi-Dasein ab. Insbesondere hier ist es wichtig, den Chef über jedes Fehlen am Arbeitsplatz zu unterrichten. Alles andere wäre ein grober Patzer, da er selbst entscheidet, ob das Fehlen gerechtfertigt ist oder nicht. Ist der Grund verständlich, kann die Abwesenheit entschuldigt werden. Sieht der Chef jedoch keinen triftigen Anlass, dann muss der Azubi zur Arbeit erscheinen.

Vor allem bei einer abrupten Erkrankung ist es wichtig, den Vorgesetzten auf dem Laufenden zu halten und ihn über den Krankheitsverlauf zu informieren. Genau wie in der Schulzeit, ist in diesem Fall nach spätestens drei Tagen ein Attest fällig. Geht dies nicht beim Chef ein, gilt der Auszubildende als unentschuldigt. Was auch immer der Auslöser für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist, willkürliches Fehlen ist ein klares No-Go und kann Abmahnungen sowie Gehaltskürzungen nach sich ziehen.

Interesse und Professionalität

Das wichtigste Aushängeschild eines Azubis ist sein Engagement. Dies gilt natürlich speziell für die Probezeit, in welcher sein Auftreten und seine Arbeitsweise genau unter die Lupe genommen werden. Das Interesse am eigentlichen Job sollte dabei nicht zu kurz kommen. Der Chef sucht schließlich einen Lehrling, welcher seine Leidenschaft für den Beruf annähernd im gleichen Maße teilt, wie er selbst und hofft diesen im eingestellten Auszubildenden gefunden zu haben. Legt der Azubi letztendlich ein lustloses und unmotiviertes Erscheinungsbild an den Tag, das dem Arbeitgeber signalisiert „Wann ist denn endlich Feierabend?“, kann es zu einem wenig überraschenden Umdenken des Chefs kommen, welches eine Trennung vom Azubi bedeuten könnte. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Auszubildender stets zeigen sollte, wie viel ihm an den Job liegt und ihm die eine oder andere Überstunde, besonders zu Beginn der Ausbildung, nicht wehtut.

Ein zweiter Charakterzug, welcher einen guten Auszubildenden auszeichnet, ist die Professionalität am Arbeitsplatz. Hat ein Azubi sich erst einmal eingelebt und sich an sein neues Umfeld gewöhnt, wird diese im Laufe der Zeit gerne etwas vernachlässigt. Der Auszubildende sollte sich jedoch täglich ins Gedächtnis rufen, dass es für seinen Chef um mehr geht als einen bestehenden Ausbildungsvertrag und die Existenz seines Unternehmens von der Zufriedenheit der Kunden, der Qualität seiner Produkte und auch dem Ruf seines Betriebes abhängt. Ein unfreundlicher Umgang mit den Kunden und die nachlässige Bearbeitung der eigenen Produkte sind daher absolute Tabus, welche dem Auszubildenden im Nu vor die Tür des Unternehmens befördern können. Außerdem gehört es im Falle von vertraulichen Informationen zur Pflicht des Auszubildenden Stillschweigen zu bewahren und somit die Sicherheit des Unternehmens sowie den Datenschutz der Kunden zu gewährleisten.

Aussehen und Straftaten

Wer es von dem Versand der persönlichen Bewerbung bis in die Probezeit einer Ausbildung geschafft hat, dürfte den Chef zumindest im Vorstellungsgespräch von sich überzeugt haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich der Auszubildende nun plötzlich um 180 Grad wandeln darf, vor allem, wenn es die äußerliche Erscheinung betrifft. Piercings, ausgefallene bzw. farbenfrohe Frisuren oder ein unangebrachter Kleidungsstil sind Fehltritte, die besonders in Unternehmen, wie Banken oder Versicherungen, welche von ihrer persönlichen Kundenbetreuung leben, keine große Wertschätzung erfahren. Wie sich der Angestellte im Privatleben kleidet und gibt, ist und bleibt seine eigene Entscheidung. Im Berufsleben sollte er sich jedoch anpassen und Blickfänge, wie zum Beispiel Tattoos oder andere Störfaktoren vor dem Kundenkontakt und in wichtigen Bereichen seiner Arbeit verdecken.

Ein ganz anderes Kaliber in der Reihe der No-Gos sind Straftaten. Ob es körperliche Gewalt oder Diebstahl ist, ein solches Fehlverhalten ist sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatleben kein Kavaliersdelikt. Daher wird es im schlimmsten Fall nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Chef geahndet und gemäß der Schwere des Vergehens mit einer fristlosen Kündigung bestraft. Ein Auszubildender sollte sich demnach vor Vertrauensbrüchen dieser Art hüten und sich zweimal überlegen, ob er seine berufliche Zukunft so achtlos aufs Spiel setzen will.

Kündigung in der Probezeit

Das Schlimmste was einem Auszubildenden passieren kann, ist die schriftliche Kündigung. Wurden zu viele Grenzen von ihm überschritten, ist sie die letzte Möglichkeit für den Arbeitgeber seinem Lehrling mitzuteilen, dass es in seinem Betrieb keine Zukunft für ihn geben wird. Bevor der Chef jedoch zu diesem Mittel greift, durchläuft der Azubi mehrere Phasen der Vorwarnungen, in denen er die Chance hat, das sprichwörtliche Ruder noch einmal herumzureißen und seinen Ausbildungsplatz vor dem endgültigen Aus zu bewahren. Die erste Phase wird in der Regel durch eine mündliche Ermahnung eingeläutet, auf welche, sofern diese nicht ausreichend gewürdigt wird, eine schriftliche Abmahnung folgt, in der die Fehler des Auszubildenden aufgeführt werden. Wird auch dieser Warnung keine Beachtung geschenkt und das unangemessene Betragen fortgesetzt folgt die schriftliche Kündigung.

Verliert ein Auszubildender seinen Job aufgrund einer schriftlichen Kündigung, fürchten sich viele Bewerber davor diesen Sachverhalt in ihrer Bewerbung für einen neuen Job zu erwähnen. Natürlich wird diese Information nicht positiv aufgenommen werden, ein wahrer Albtraum ist sie jedoch ebenfalls nicht. Genau wie nach einem abgebrochenen Studium sieht es immer besser aus, wenn eine Ausbildung, im Falle keines erfolgreichen Abschlusses, ein frühes Ende findet. So kann ein Bewerber den Eindruck der Kündigung nach dem Motto: „Probieren geht über Studieren,“ lindern und zumindest ansatzweise ins rechte Licht rücken.