60 Prozent der Studienplätze werden über das bundesweite Zulassungsverfahren für Numerus-Clausus-Fächer oder hochschulinterne Auswahlverfahren vergeben. Wenn die Bewerbung für ein Studienfach mit Zulassungsbeschränkungen abgelehnt wurde, ermöglicht eine Studienplatzklage oft, das gewünschte Studium doch noch zu beginnen.
Zulassungsverfahren für ein Hochschulstudium
Studienplätze in Numerus-Clausus-Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Psychologie und Jura werden unter anderem durch die Stiftung für Hochschulzulassungen im Rahmen des bundesweiten Zulassungsverfahrens vergeben. Seit der Zulassungsreform im Jahr 2020 gilt für diese Studienplätze eine dreistufige Vergabepraxis: 40 Prozent der Studienplätze fallen in die Entscheidungskompetenz der Stiftung, 30 Prozent werden anhand der Abiturnote und weitere 10 Prozent auf der Grundlage fachspezifischer Eignungstests besetzt. Die restlichen Plätze dürfen die Hochschulen mittels interner Auswahlverfahren besetzen.
In der Praxis werden die hochschulinternen Auswahlverfahren jedoch nicht nur für die Numerus-Clausus-Fächer, sondern für die Zulassung zu zahlreichen weiteren Studiengängen eingesetzt. Entscheidungskriterien sind auch hier die Abiturnote sowie Eignungstests. De facto werden auf diese Fächer hochschulinterne Numerus-Clausus-Regelungen angewendet.
Rechtsgrundlagen für eine Studienplatzklage
De facto begrenzen solche Zulassungsbeschränkungen das in Paragraf 12 des Grundgesetzes garantierte Recht auf freie Berufswahl, worunter auch die freie Wahl des Studienfaches fällt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass ein Numerus Clausus juristisch nur dann vertretbar ist, wenn eine Hochschule alle vorhandenen Studienplätze besetzt hat und über keine weiteren Ausbildungskapazitäten mehr verfügt.
In der Praxis planen die Hochschulen sowohl in den Numerus-Clausus-Fächern als auch in Studiengängen mit einer internen Zulassungsbeschränkung jedoch oft mit sogenannten Überhängen, sodass noch freie Studienplätze existieren, die nicht vergeben werden sollen. Eine Studienplatzklage zielt darauf ab, einen solchen Studienplatz zu erhalten. Abgelehnt werden kann sie nur dann, wenn die Hochschule nachweist, dass im gewünschten Fachgebiet solche Überhangsplätze nicht vorhanden sind.
Voraussetzungen einer Studienplatzklage
Eine Studienplatzklage ist grundsätzlich für alle zulassungsbeschränkten Studienfächer möglich. Sie kann sich gegen eine oder – bei mehreren Bewerbungen – in Form paralleler Klagen auch gegen unterschiedliche Hochschulen richten. Eine Klagemöglichkeit gegen die Stiftung für Hochschulzulassungen ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Klage sind gegeben, sobald der Bewerber nach einer frist- und formgerechten Studienbewerbung eine Ablehnung erhalten hat.
Ablauf einer Studienplatzklage
Das Einreichen einer Studienplatzklage erfordert immer mit anwaltlicher Unterstützung. Der Anwalt stellt bei der Hochschule einen Antrag auf eine sogenannte außerkapazitäre Zulassung, die allerdings fast immer abgelehnt wird. Daher reicht er beim zuständigen Verwaltungsgericht zeitgleich einen Eilantrag auf eine gerichtliche Prüfung der jeweiligen Studienkapazitäten ein.
An einer Studienplatzklage beteiligen sich in der Regel mehrere abgelehnte Bewerber. Wenn die Hochschule keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass im jeweiligen Fach tatsächlich keine Kapazitäten mehr gegeben sind, verteilt das Gericht die noch vorhandenen Studienplätze unter diesen Klägern. Zum Teil erklären sich die Hochschulen auch zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit. In beiden Fällen wird eine Zulassung erteilt, sodass das gewünschte Studium ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage
Pauschale Antworten auf die Frage, ob eine Studienplatzklage erfolgreich ist, gibt es nicht. Studienplatzklagen für einen Studienplatz der Humanmedizin werden durch die Gerichte zu 50 bis 70 Prozent positiv entschieden. Für Psychologie- oder Lehramtsstudiengänge sind die Erfolgsquoten zum Teil deutlich besser. Vor allem bei parallelen Klagen gegen mehrere Hochschulen können Bewerber für ein Bachelor-Studium nahezu sicher sein, den angestrebten Studienplatz doch noch zu erhalten. Für die Erfolgsquoten von Studienplatzklagen für Masterstudiengänge liegen bisher keine Daten vor.
Kosten einer Studienplatzklage
Kläger müssen bei einer Studienplatzklage mit Anwaltskosten und Gerichtsgebühren kalkulieren. Wenn sie den Prozess verlieren oder bei einem außergerichtlichen Vergleich, müssen sie auch die Kosten der gegnerischen Seite – also der Hochschule – tragen. Oft legen die Gerichte ihre Gebühren auch bei einer erfolgreichen Klage auf alle daran beteiligten Kläger um.
Die Kosten für eine Studienplatzklage beginnen bei etwa 1.000 Euro. Bei parallelen Klagen oder einem Verfahren über mehrere Instanzen können sich die Gesamtkosten jedoch auf 6.000 bis 10.000 Euro belaufen.