Viele Schulabsolventen entscheiden sich nach dem Schulabschluss für eine Ausbildung. Der Gedanke an das erste Ausbildungsgehalt und die damit einhergehende Freiheit, spielt für viele eine entscheidende Rolle.
Wie viel Gehalt bekommst du aber als Auszubildender? Welche Abzüge kommen auf dich zu? Alle Informationen zur Ausbildungsvergütung erhältst du hier bei uns!
Höhe des Ausbildungsgehalts
In deinem Ausbildungsvertrag findest du die Höhe deines Ausbildungsgehalts. Das ist der sogenannte Bruttobetrag. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um dein monatliches Gehalt.
Weiter unten in deinem Vertrag wirst du auf den Nettobetrag der Ausbildungsvergütung stoßen. Dies ist der Betrag, der nach Abzügen von Sozialabgaben und Lohnsteuer übrigbleibt und den du jeden Monat auf deinem Konto sehen wirst.
Sozialabgaben
Die Sozialabgaben setzen sich aus vier Beiträgen zusammen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Nicht alle Azubis müssen Sozialabgaben zahlen. Hier gilt es unterschiedliche Regelungen zu beachten:
- Verdienst du monatlich 325 Euro brutto oder weniger, übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung der Sozialabgaben und du bekommst dein Gehalt ohne Abzüge ausgezahlt.
- Verdienst du knapp über 325 Euro, solltest du mit deinem Ausbilder sprechen. Wenn er einverstanden ist, könnt ihr schriftlich abmachen, dass dir jeden Monat maximal 325 Euro überwiesen werden. Zwar verzichtest du dadurch auf einen kleinen Anteil deines Gehalts, musst dafür aber keine Sozialabgaben leisten. Dies ist jedem Auszubildenden zu empfehlen.
- Verdienst du monatlich mehr als 325 Euro brutto, musst du für die Hälfte der Sozialabgaben aufkommen. Die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. In diesem Fall musst du damit rechnen, dass ungefähr 20 Prozent von deinem Bruttogehalt abgezogen werden.
Lohnsteuer
Wenn du monatlich mehr als circa 800 Euro brutto verdienst, musst du Lohnsteuer zahlen. Die meisten Azubis bleiben davon jedoch verschont, da ihr Gehalt diese Grenze nicht überschreitet. Bei steuerpflichtigen Auszubildenden hängt die Höhe der Lohnsteuer von der Lohnsteuerklasse ab.
Jährliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz (§17) muss die Ausbildungsvergütung während deiner Ausbildung sich mindestens jährlich erhöhen. Die Erhöhung deines Ausbildungsgehalts ist von der Branche und deinem Betrieb abhängig.
Ausbildungsgehalt in Tarifverträgen
Für die meisten Branchen gibt es bezüglich der Ausbildungsvergütung tarifliche Regelungen. Hierzulande haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen Tarifvertrag geschlossen und darin u.a. die Höhe des Ausbildungsgehalts festgehalten. Ist dein Arbeitgeber tariflich gebunden oder übernimmt er freiwillig den Tarifvertrag, dann richtet sich dein Gehalt nach den vertraglichen Vergütungen.
Ausbildungsbetriebe ohne Tarifbindung
Wie wird die Vergütung geregelt, wenn dein Ausbildungsbetrieb nicht tariflich gebunden ist oder den Tarifvertrag nicht freiwillig übernimmt? Laut Berufsbildungsgesetz muss das Ausbildungsgehalt in diesem Fall angemessen sein.
Das bedeutet, dass du dann trotzdem einen Anspruch auf mindestens 80% der tariflichen Vergütung hast. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht bestimmt. Wurde für deine Branche noch kein Tarifvertrag erarbeitet, dann werden die Richtlinien von den zuständigen Stellen, wie etwa der IHK, bestimmt.
Sachleistungen
Stellt dir dein Ausbildungsbetrieb zum Beispiel eine Wohnung und Essen zur Verfügung, darf der Arbeitgeber einen Teil deiner Vergütung als Sachleistungen anrechnen (§17 Berufsbildungsgesetz). 25 Prozent deines Gehalts müssen dir aber ausgezahlt werden.
Zeitpunkt der Auszahlung
Paragraph 18 des Berufsbildungsgesetzes besagt, dass dein Ausbilder das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen muss. Die Regelung dazu findest du ebenfalls in deinem Arbeitsvertrag.
Fortzahlung des Ausbildungsgehalts
Auch wenn du nicht arbeitest, muss das Unternehmen dir die Ausbildungsvergütung weiterhin zahlen. Dies gilt für folgende Situationen:
- Besuch der Berufsschule oder anderer Ausbildungsmaßnahmen
- Urlaub
- Krankheit
- Ausbildung fällt aus, obwohl der Lehrling bereitsteht (§19 Berufsbildungsgesetz). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es in deinem Betrieb nicht viel zu tun gibt und du zu Hause bleiben musst.