Bald steht für die neuen Azubis 2014 der Ausbildungsanfang bevor. Viele Fragen zu Versicherungen, Lohnsteuer, der Probezeit und vielen weiteren Themen führen da schnell zu einem Gefühl der Überforderung. Damit es erst gar nicht so weit kommt, geben wir euch vorab Infos zu allem, was wichtig ist!
Die Zeit der Ausbildung beginnt bald. Endlich kann der nächste Schritt auf der Karriereleiter nach der schulischen Ausbildung gemacht werden. Ihr solltet euch allerdings nicht einfach so in die Untiefen einer Ausbildung stürzen. Oder wisst ihr bereits alles über die Probezeit, die Bedeutung von Berichtsheften oder wie es um die Sozialversicherungen steht? Wenn ja, dann kann euch unser kleiner Rundblick vielleicht dennoch ein paar Anregungen geben:
Kontoeröffnung vor Ausbildungsanfang:
Es ist ratsam, insofern nicht schon eins vorhanden ist, zum Ausbildungsbeginn ein Konto zu eröffnen, auf welches euer Lohn überwiesen wird. Dadurch behaltet ihr eine Übersicht zu dem Lohneingang und könnt euch über eine regelmäßige Zahlung vergewissern. Insofern euer Lohn bar ausgezahlt wird, lasst euch einen Nachweis geben, auf dem überdies festgehalten wird, dass alle Sozialabgaben berücksichtigt wurden. Ansonsten kann es schnell passieren, dass ihr euch ungewollt der Schwarzarbeit schuldig macht.
Ärztliche Untersuchung zum Ausbildungsbeginn:
Solange ihr bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig seid, müsst ihr euch bei Beginn der Ausbildung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen(§32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Diese ist kostenlos und bescheinigt dem Betrieb letztlich, dass ihr körperlich für die angestrebte Arbeit fit seid. Sollte die Bescheinigung nicht vorhanden sein, darf der Arbeitgeber euch nicht ausbilden. Binnen eines Jahres muss diese Untersuchung wiederholt werden, wohingegen danach alle Folgeuntersuchungen freiwillig sind (§§33 und 34 JArbSchG).
Sozialversicherungsausweis:
… ist seit 1991 vorhanden und soll lediglich vor Schwarzarbeit bewahren. Ihr könnt ihn bei dem Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen und gebt ihn zu Beginn der Ausbildung in dem jeweiligen Unternehmen ab. Bei Verlust des Ausweises wendet ihr euch schließlich an eure Krankenversicherung.
Lohnsteuer und Lohnsteuerkarte:
Die Lohnsteuerkarte wird bei dem Einwohnermeldeamt beantragt, welches für deinen Hauptwohnsitz zuständig ist. Diese wird bei Ausbildungsbeginn dem Arbeitgeber gegeben, welcher sie ausgefüllt am Jahresende an dich zurückgibt, damit sie der Lohnsteuererklärung angefügt werden kann. Es sei denn, die Lohnsteuerabrechnung findet maschinell statt. Dann bekommt ihr eine Lohnsteuerbescheinigung mit einer eTIN-Nummer, die ihr bei der Steuererklärung mit angebt. Der Antrag für die Erklärung ist beim Finanzamt erhältlich.
Die Lohnsteuer wird monatlich bereits von eurem Einkommen als eine Vorauszahlung eurer jährlichen Einkommenssteuer abgezogen. Ob ihr Lohnsteuer zahlen müsst, oder nicht, könnt ihr beispielsweise hier nachsehen. Generell gilt jedoch, dass ab einem Bruttoverdienst über 800€ im Monat die Lohnsteuer zu zahlen ist.
Probezeit:
Klingt zunächst doof, ist aber wichtig, sowohl für den Ausbilder als auch für euch als Auszubildenden. Sie dient dazu zu überprüfen, ob ihr zu dem Unternehmen passt und ob ihr euch in dem gewählten Beruf überhaupt wohl fühlt. Daher besteht auch die Möglichkeit schriftlich jederzeit innerhalb der Probezeit zu kündigen (§22 BBiG). Die Dauer beschränkt sich dabei auf mindestens 1 Monat bis maximal 4 Monate (§20 BBiG).
Berufsschule:
Kann entweder im wöchentlichen Unterricht, an bestimmten Tagen oder im Blockunterricht stattfinden. Da die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet wird, habt ihr dort eine Anwesenheitspflicht, die ebenso wie im Betrieb bei Krankheit mit einem Attest vom Arzt zu entschuldigen ist. Die Anmeldung an der jeweiligen Schule übernimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb. Wenn nicht, so benötigt ihr einen Nachweis über den Ausbildungsvertrag sowie über euren letzten Schulbesuch (Zeugnis und Ausbildungsvertrag in Kopie genügen völlig).
Für den Anfang solltet ihr damit bereits einen ersten Überblick erhalten haben. Allerdings war das noch nicht alles. In unserem zweiten Beitrag bekommt ihr Antworten dazu, wie es sich als Azubi mit der Krankenversicherung verhält und was überhaupt VWL für Auszubildende zu bedeuten hat.