Was ist BAB?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung, die während einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt wird. Der Zweck dieser Beihilfe liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Basis zu verschaffen, falls die Ausbildungsstätte zu weit von dem Elternhaus entfernt liegt und der Auszubildende einen eigenen Haushalt führen muss. Der Staat gewährt nur dann Hilfe, wenn einige Bedingungen erfüllt werden. Im Sozialgesetzbuch III ist der Anspruch auf BAB mit allen Voraussetzungen festgelegt.
Voraussetzungen für BAB
Die drei wichtigsten Voraussetzungen für die Bewilligung von der Berufsausbildungsbeihilfe sind:
1) Finanzielle Bedürftigkeit
2) Angemessene Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Elternhaus
3) Teilnahme an einer förderungsfähigen Ausbildung
Persönliche Voraussetzungen für BAB (§ 64 SGB III)
1. Finanzielle Bedürftigkeit
Diese Bedingung ist dann erfüllt, wenn der Auszubildende seinen Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und weitere Ausgaben nicht selber tragen kann. Anhand eines speziellen Berechnungsschemas werden der Grundbedarf, die Mietkostenpauschale, die Pauschale für Arbeitskleidung und die Reisekosten mit dem Einkommen des Auszubildenden und denen seiner Eltern verrechnet. Die Höhe der bewilligten Berufsausbildungsbeihilfe ist der Betrag, der sich aus der Berechnung ergibt. Für die Einkommen der Eltern und des Partners gelten hierbei entsprechende Freibeträge, damit finanzielle Belastungen vermieden werden.
2. Angemessene Entfernung
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn die tägliche Heimfahrt mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden ist und somit kaum möglich ist.
Regelungen für Azubis unter 18 Jahre:
Ist der Auszubildende unter 18 Jahre, dann hat er einen Anspruch auf BAB, wenn er nicht mehr zu Hause leben kann, da
– die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist (rund eine Stunde pro Strecke).
– er eines oder mehrere Kinder hat.
– verheiratet ist oder war.
– er aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe nicht mehr zu Hause wohnen kann.
Regelungen für Azubis über 18 Jahre:
Für Auszubildenden über 18 Jahre gilt, dass sie auch dann Anspruch auf BAB haben, wenn der Ausbildungsbetrieb in der Nähe ihres Elternhauses liegt und sie eine eigene Wohnung haben.
Weitere Voraussetzungen:
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Anerkannter Ausbildungsberuf (§ 60 SGB III)
Du kannst während der Ausbildung nur dann Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn dein Ausbildungsberuf staatlich anerkannt ist. Momentan gibt es rund 340 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Eine Übersicht findest du auf dieser Seite.
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Abgeschlossener Ausbildungsvertrag
Eine weitere Bedingung für die Förderung ist, dass du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag hast und deine Ausbildung bei der zuständigen Stelle, wie etwa IHK, eingetragen wurde. Den entsprechenden Stempel findest du hinten auf deinem Ausbildungsvertrag.
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Nur die erste Ausbildung wird gefördert (§ 60 SGB III)
In der Regel wird nur die erste Berufsausbildung vom Arbeitsamt gefördert. Für diejenigen, die schon eine Berufsausbildung hinter sich haben, stehen die Chancen also schlecht. Eine zweite Ausbildung kriegt man nur dann eine finanzielle Förderung, wenn man mit der seiner Ausbildung keine Aussicht hat auf einen Job. Wird die Berufsausbildungsbeihilfe für die zweite Ausbildung abgelehnt, dann hat man unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Für das Wohngeld muss man jedoch noch einmal einen Antrag stellen. Bricht man eine Ausbildung ab, so hat man nur dann einen erneuten Anspruch auf BAB, wenn es für den Abbruch einen vernünftigen Grund gab.
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Deutsche Staatsbürgerschaft (Spezielle Regelungen für Ausländer) (§63 SGB III)
Azubis, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die aus einem Land der Europäischen Union kommen, haben Anspruch auf BAB. Auch Ausländer können eine Förderung erhalten, wenn sie zum Beispiel einen bestimmten Aufenthaltsstatus haben.
Checkliste: Voraussetzungen für BAB
- Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
- Erste Ausbildung
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Herkunft aus einem Land der Europäischen Union
- Bei ausländischer Nationalität: Bestätigung über den Anspruch vom Arbeitsamt
- Du bist unter 18 und kannst nicht bei deinen Eltern wohnen bleiben, da die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist
- Du bist unter 18 und kannst wegen schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern leben
- Du bist unter 18 und hast ein Kind
- Du bist unter 18 und bist/warst verheiratet
- Du bist über 18
Wie und wann stelle ich einen Antrag auf BAB?
Das BAB-Formular kann man nicht online herunterladen. Der Antrag muss bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) gestellt werden. Möchte ein Azubi BAB beantragen, muss er sich das Formular bei der Arbeitsagentur bestellen und ausfüllen. Den Antrag kann der Azubi auch telefonisch bestellen, dieser wird ihm dann zugeschickt. Das ausgefüllte Formular muss an das Arbeitsagentur zurückgeschickt werden bzw. vorbeigebracht werden. Berufsausbildungsbeihilfe sollte nach Möglichkeit vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Man kann den Antrag auch dann stellen, wenn noch wichtige Unterlagen fehlen. Diese kann der Azubi später nachreichen. Zwar besteht die Möglichkeit, Berufsausbildungshilfe auch zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen, dabei sollte man aber beachten, dass der Anspruch auf BAB erst ab dem Monat entsteht, in dem der Antrag beim Arbeitsamt eingegangen ist. Beginnt man also mit seiner Ausbildung im August und wird der Antrag erst in November gestellt, werden für die Monate August bis Oktober keine Leistungen rückwirkend erstattet.
Wie und wann wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt? (§75 SGB III)
Die BAB wird von der Bundesagentur für Arbeit berechnet und ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich. Beträgt die Förderung weniger als 10 Euro, hat der Auszubildende keinen Anspruch auf Beihilfe.
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