Die Ausbildungszeit – Verkürzung & Verlängerung

Ausbildungszeit
Ausbildungszeit

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Eine Ausbildung kann unterschiedliche Zeitspannen in Anspruch nehmen. Sie kann dreieinhalb, genau drei oder auch zwei Jahre dauern. Dennoch sehen sich viele Menschen dazu gezwungen, ihre Ausbildung zeitlich an ihr Leben anzupassen. Manche tun dies sogar bewusst, um ihre weitere berufliche Zukunft schon im Vorhinein besser planen zu können. Doch wer kann seine Ausbildungszeit selber gestalten? Und wann ist dies möglich?

Aspiranten & Gründe

Die Verkürzung oder Verlängerung der eigenen Ausbildungszeit kann in vielen Fällen vorgenommen werden. Eine Verkürzung wird in der Regel als Privileg für einen guten Schulabschluss oder besonders gute Leistungen in der Berufsschule vergeben, während eine Verlängerung der Ausbildungszeit häufig auf eine Verhinderung des Auszubildenden zurückzuführen ist. Diese kann zum Beispiel durch eine längere Krankheitsphase oder eine Schwangerschaft zustande kommen. Die Pflege von einer kranken Verwandtschaft könnte ebenfalls dazu führen. Sie könnte jedoch durch eine Teilzeitausbildung begleitet werden. In manchen Fällen kann auch der Arbeitgeber Grund für eine verlängerte Ausbildung sein, sofern sie von ihm unzureichend durchgeführt oder gar abgebrochen wurde.

Optionen für eine Ausbildungsverkürzung

Die Ausbildungsverkürzung kann als Vorrecht betrachtet werden. Vorab ist jedoch zu sagen, dass diese sogar von Aspiranten erworben werden kann, die Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden. Für diese Fälle wurde das Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) ins Leben gerufen. Es ist eine berufsvorbereitende Maßnahme, auf die sich jeder Suchende bewerben kann, welcher die Voraussetzungen wie die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht, erfüllt. Durch das EQJ werden angehende Auszubildende von der IHK gefördert und können in einem Betrieb arbeiten, welcher ihnen eine anschließende Chance auf einen Arbeitsplatz bietet. Das EQJ kann von einem halben bis zu einem ganzen Jahr dauern und schafft darüber hinaus die Möglichkeit einer halbjährigen Ausbildungsverkürzung.
Auszubildende, die in der Berufsschule durch gute Leistungen überzeugen können, haben ebenfalls die Möglichkeit eine Senkung der Ausbildungszeit zu beantragen, sofern sie durch die Überprüfung der Berufsschule sowie des Betriebes nachgewiesen werden können. Ein guter Schulabschluss kann genauso zu einer Ausbildungsverkürzung führen. Ab der Bewältigung des Fachabiturs ist eine Verkürzung bis zu 12 Monaten möglich. Mit einem Realschulabschluss sind es immerhin 6 Monate.
Bei einem Wechsel des Ausbildungsplatzes verläuft die Vorgehensweise ähnlich wie im Falle einer beruflichen Vorbildung. In beiden Sachverhalten kann die Ausbildungszeit durch die bereits gesammelte Erfahrung in den jeweiligen Berufsfeldern verkürzt werden. Eine Vorbildung im Sinne einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung kann als Grundlage für eine Kürzung um 12 Monate genutzt werden. Dies gilt ebenfalls für einen Berufswechsel nach einer beendeten Grundausbildung. Alle beruflichen Erfahrungen die unter diese Befindlichkeiten fallen können dennoch in Form einer Verkürzung anerkannt werden.

Die Teilzeitberufsausbildung

Sie ist eine Verkürzung, aber auch wieder nicht. Die Teilzeitberufsausbildung liegt irgendwo dazwischen und ist für Auszubildende interessant, welche zeitlich zum Beispiel an kranke Familienmitglieder oder die Erziehung eines Kindes gebunden sind. Durch sie wird nicht die Ausbildungszeit, sondern die Arbeitszeit verkürzt und kann auf ein Pensum von 25 Stunden pro Woche gemindert werden. Vorausgesetzt, dass die Ausbildung trotz der Herabsetzung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Andernfalls darf die Ausbildung rückblickend verlängert werden.

Die Ausbildungsverlängerung

Wie bereits in einem früheren Abschnitt erwähnt wurde, kann es durch die Verhinderung des Auszubildenden oder auch den ausbildenden Betrieb zu einer Verlängerung der Ausbildung kommen. In diesem Fall muss vor dem Verstreichen des Berufsausbildungsverhältnisses ein Antrag auf eine Erweiterung der Ausbildung gestellt werden. Der Auszubildende kann daraufhin, sofern der Antrag angenommen wurde, zu einem späteren Zeitpunkt an der Abschlussprüfung teilnehmen.