Online-Bewerbungsformular: Ausfüllen leicht gemacht!

Mensch tippt auf Tastatur

Ist die letzte Erstellung einer Bewerbung schon ein paar Jahre her, kann das aktuelle Prozedere für temporäre Schwindelgefühle sorgen. Nicht nur, dass Unternehmen genaue Standards von ihren Bewerbern fordern, die Papierbewerbung befindet sich auf dem absteigenden Ast. ONLINE heißt das Stichwort der Bewerbung 2014. Per Online-Bewerbungsformular geht es nicht nur schneller, sondern unkomplizierter und smarter für Bewerber und Personalentscheider. Jeder scheint zu gewinnen – sofern er den Durchblick behält.

In diesen Tagen gibt es Unternehmen, die noch einen Schritt weiter gehen. Bewerbungsunterlagen waren gestern. Füll mein Online-Bewerbungsformular aus und ich sag dir, ob du eingestellt bist. So, oder so ähnlich, lautet die Intention des neuen Wandels. Werden die Bewerbungen einheitlich, werden die Bewerber vergleichbarer. Die Unternehmen haben die Kontrolle über den neuen Optimierungsanspruch. Inwiefern können jedoch Bewerber, die intuitiv bedienbare Bewerbungs-Checkliste beeinflussen?

Bewerber im Datenpool

Nach der Einsendung des Online-Formulars werden die Daten im Bewerber-Pool gesammelt. Dies ist erneut für beide Parteien nützlich. Bewerber können sich jederzeit einloggen und ihre Unterlagen aktualisieren. Selbst wenn sie für die fokussierte Stelle nicht infrage kamen, befinden sich ihre Daten weiterhin im Pool und können von Personalentscheidern nachträglich gefunden und für interessant befunden werden. Das Ausfüllen des Online-Formulars ist und bleibt jedoch die Königsdisziplin.

Damit es auch hier für eine perfekte B-Note reicht, folgen die wichtigsten Tipps und Tricks für eine Bewerbung, die nicht im Datenpool versinkt.

Essenzielle Tipps und Tricks für das Ausfüllen des Online-Formulares:

1. Lückenlosigkeit

Personalentscheider erhalten und sehen das ausgefüllte Formular nach Relevanz für die eigene Stellenausschreibung. Daher sollten unbestimmte Angaben, wie ausgelassene oder als SONSTIGES betitelte Felder, so gut es geht vermieden werden. Dazu gehören vor allem Jobs und Zeitangaben im Lebenslauf, welche grundlegende Elemente des Lebenslaufs darstellen. Lücken machen den Bewerber unattraktiv und ungreifbar für die genutzte Software der Website.

2. Keywords

Freitextfelder sollten ebenso sorgfältig ausgefüllt werden. Die genutzte Software der Website greift auf sogenannte Keywords zu. Dies sind zum Beispiel die Berufsbezeichnung und andere Synonyme für die ausgeschriebene Tätigkeit. Diese nutzen dem Personalentscheider wiederum als Suchbegriffe, um einen passenden Bewerber ausfindig zu machen. Ungenaue Angaben sind somit nicht effizient.

3. Gewissenhaftigkeit

Obwohl ein Online-Bewerbungsformular formlos erscheinen kann, wird von Bewerbern dasselbe Maß an Gewissenhaftigkeit erwartet, wie bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Eine fehlerlose Rechtschreibung, Grammatik und tadellose Höflichkeitsformen, sind ein beständiger Teil einer Bewerbung und auch im Online-Formular gefragt.

4. Technische Faktoren

Anhänge sollten, wie in einer per E-Mail versendeten Bewerbung chronologisch angeordnet und angemessen beschriftet werden. Sonderzeichen, wie Bullet Points und Sternchen, sind ein No-Go in Online-Formularen, da sie nicht von der Software formatiert werden können. Damit Bewerber nicht unter das Session Time Out (Löschung des Vorgangs beim Logout) einer Website fallen, sollten die einzugebenden Texte offline vorgeschrieben werden. Sind Hilfestellungen, wie FAQs und Tutorials, vorhanden, sollten diese genutzt werden, da sie häufig auf unternehmensspezifische Faktoren des Online-Formulars hinweisen.

5. Datenaustausch

Der Austausch der Daten beläuft sich in der Regel auf den Nutzer bzw. Bewerber und dem Unternehmen bzw. dem zuständigen Mitarbeiter. Die geläufigste Form der Datenbewahrung ist der bereits definierte Datenpool. In manchen Fällen geben Unternehmen die Daten des Bewerbers an Dritte weiter. Mit DRITTEN sind Personalberater gemeint, die im Auftrag des Unternehmens für die Bewerberselektion zuständig sind. Wer letztendlich Einsicht in die Daten des Bewerbers hat, ist in den AGBs der Unternehmenswebsite nachlesbar.