Karneval im Büro: Verhaltensregeln für die fünfte Jahreszeit

Clowns an Karneval

Karneval steht vor der Tür: In vielen Städten Deutschlands, insbesondere im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen beginnt das närrische Treiben an Altweiber. Viele Karnevalsliebhaber haben ihre Kostüme bereits vor Monaten gekauft oder selbst gebastelt und stehen nun in den Startlöchern für fast eine Woche voller Karnevalsumzüge, Sitzungen und Partys.

In Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf und Mainz geben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern an Altweiber, Rosenmontag und Veilchendienstag als Brauchtumstage oft sogar frei. Es handelt sich allerdings nicht um gesetzliche Feiertage. Somit ist vielen anderen Städten hingegen der ganz normale Arbeitsalltag angesagt. Bilder und Videos von den Zügen sehen viele Arbeitnehmer nur in den sozialen Medien oder der Zeitung.

Was ist an Karneval im Büro erlaubt und was nicht?

Doch wie verhältst du dich während und nach der Karnevalstage eigentlich im Büro? Was ist erlaubt und was solltest du besser nicht tun? Wir verraten dir, wie du peinliche Situationen vermeidest und dich nicht zum Narren der Firma machst.

1. An Karneval im Kostüm ins Büro?

Während der Karnevalstage werden viele Menschen zu echten Jecken. Lieder wie „Kölsche Jung“ oder „Echte Fründe“ zählen da genauso zum Alltag wie das Kostüm. Doch wie kommt so eine Verkleidung eigentlich auf der Arbeit an?

Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn die Einstellung gegenüber der fünften Jahreszeit gestaltet sich je nach Unternehmen durchaus unterschiedlich. Während einige Chefs selber närrisch sind oder sogar verkleidet kommen, finden es andere überhaupt nicht lustig, wenn Mitarbeiter als Raubkatze oder Pirat verkleidet im Büro erscheinen.

Wenn du schon einige Jahre im Betrieb tätig bist, kannst du dein Umfeld sicherlich gut einschätzen. Arbeitest du in einer der großen Karnevalsstädten, gehört ein Kostüm im Büro sogar zum guten Ton. Hier solltest du auch als Karnevalsmuffel auf keinen Fall darauf verzichten.

Bist du noch recht neu oder weißt nicht, ob eine Verkleidung zu viel des Guten ist? Dann frag deine Kollegen. Wenn sie sich auch verkleiden, steht dem närrischen Treiben nichts im Wege. Möchtest du trotzdem auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich ein schlichtes Kostüm. Wenn du mit Hasenohren oder Clownsnase auftauchst, ist das kein Problem.

Hüten solltest du dich hingegen vor Kostümen, die Anspielungen auf Kollegen oder gar den Chef machen. Des Weiteren sind auch zu aufreizende Kostüme absolut tabu. Vergiss nicht, dass du auf der Arbeit und nicht im Club bist. Zu viel Nacktheit im Büro kommt sicherlich nicht gut an.

2. Alkohol im Büro?

Wenn die Uhr am Donnerstag 11.11 Uhr anzeigt, geht in vielen Städten die Post ab. Die Jecken sind dann auch in den Unternehmen los. Deshalb ist es nicht unüblich, dass es Bier oder Sekt zum anstoßen gibt.

Das bedeutet aber nicht, dass die kleine Firmenfeier zur großen Party wird. Halte dich besser zurück. Auch wenn der Chef Alkohol offiziell erlaubt, kann ein Vollrausch arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Übrigens ist davon abzuraten, selbst alkoholische Getränke mitzubringen. Sowas wird in vielen Betrieben gar nicht gerne gesehen. Vor allem dann nicht, wenn der Chef (noch) kein grünes Licht gegeben hat.

3. Wenn der Chef dich an Karneval freistellt

Ist der Chef selbst ein totaler Karnevalist oder sehr kulant, ist es durchaus möglich, dass er dich über Karneval freistellt. Es ist somit dir überlassen, ob du zur Arbeit gehst oder nicht.

Auf den ersten Blick klingt dieses Angebot unschlagbar. Doch wie findet es der Chef, wenn du wirklich nicht im Büro auftauchst? Bekommt er es gar nicht mit, weil er selber feiern ist oder bewertet er es negativ, wenn du lieber auf den Karnevalszug gehst? Diese Frage wirst du dir wahrscheinlich erst nach den Feiertagen beantworten können.

Bist du noch recht neu in der Firma oder möchtest beruflich aufsteigen, kann sich deine Anwesenheit durchaus positiv auswirken. Du zeigst dich engagiert und pflichtbewusst. Ist im Betrieb jedoch bekannt, dass der Chef über die Karnevalstage nicht da ist oder nehmen sich so gut wie alle frei? Dann musst du kein schlechtes Gewissen haben und kannst die freien Tage nutzen.

So oder so hat dein Chef dir diesen Vorschlag gemacht. Er kann dich nicht schlechter behandeln oder bezahlen, nur weil du an Karneval lieber auf die Züge gehst.

4. Spontane Grippe? Besser nicht

Wenn alle Stricke reißen und du an Karneval definitiv arbeiten musst, gibt es noch einen letzten Ausweg: Frei machen. Doch davon ist in jedem Fall abzuraten. An Altweiber oder Rosenmontag krank zu feiern, zählt nicht zur Narrenfreiheit. Wenn du am nächsten Tag verkatert und müde im Büro erscheinst, regnet es kein Konfetti, sondern eher Abmahnungen.

Du solltest zudem nicht versuchen, deinen Arbeitsplatz einfach früher zu verlassen. Dein Chef fragt dich dann sicherlich nicht, ob du jeck bist. Ganz im Gegenteil: Mit Glück darfst du nach den Karnevalstagen noch wiederkommen.

Natürlich kann es passieren, dass du über die Karnevalstage tatsächlich krank wirst. Damit das auch glaubwürdig scheint, solltest du im Bett bleiben und das Attest vom Arzt vorweisen können.

5. An Karneval im Büro Bützchen verteilen

Die Karnevalstage bringen zahlreiche Traditionen mit sich. Dazu gehört auch Bützchen verteilen. Damit sind Küsschen auf die Wange gemeint. Sie sollen aber nicht als unangebrachter Flirtversuch im Büro dienen, sondern sind freundschaftlich gemeint und ein Ausdruck karnevalistischer Freude.

Auf der Arbeit solltest du diese Tradition trotzdem mit Vorsicht genießen. Nicht überall sind die Bützchen so verbreitet und beliebt wie in den Karnevalsstädten. Sie können schnell sexistisch wirken und sollten außerdem gegenüber Vorgesetzten und fremden Kollegen vermieden werden.

Das Grüßen ist vor allem in den Hochburgen gang und gäbe. Den Kollegen schöne Karnevalstage zu wünschen, ist hier definitiv angebracht. Du musst aber darauf achten, den richtigen Gruß zu wählen. Sonst kann es schnell peinlich werden. In Köln und Umgebung ruft man „Alaaf“. In der Region Düsseldorf oder Mainz ist hingegen das „Helau“ angesagt.

Nach den Karnevalstagen im Büro

1. Verkatert und müde ins Büro?

Hast du Karneval viel und lange gefeiert, bleibt der Kater am nächsten Morgen oft nicht aus. Blöd nur, wenn du zur Arbeit musst. Damit dein Chef und die Kollegen nicht merken, dass du noch nicht ganz nüchtern bist und dein Schädel dröhnt, gibt es einige Tricks.

Neben Kopfschmerztabletten, Bonbons und Kaugummis hilft vor allem magnesiumreiches Wasser. Am besten solltest du ein Glas in der Stunde trinken. So geht es dir sicherlich besser. Außerdem kannst du ab und an das Fenster aufmachen. Die frische Luft verdeckt zum einen deine Fahne und mindert gleichzeitig deinen Kater.

Riechst du auch nach Stunden immer noch so als hättest du in Bier gebadet, solltest du etwas essen. Vorausgesetzt, dass dir nicht übel ist. Wähle etwas Penetrantes aus, dass den Alkoholgeruch überdeckt. Beispielsweise sind Fisch oder knoblauchlastige Gerichte dafür sehr gut geeignet.

2. Wenn du zu spät kommst

Hast du bis tief in die Nacht gefeiert, kommst du natürlich nur schwer aus dem warmen, kuscheligen Bett. Der Wecker wird auf „snooze“ gestellt. Man hat ja bekanntlich noch zehn Minuten Zeit. Oder eben eine Stunde. Wachst du dann panisch auf, ist es meist schon zu spät.

Gerade nach den Karnevalstagen sieht es gar nicht gut aus, wenn du verspätet auf der Arbeit erscheinst. Damit nicht auffällt, dass deine Verzögerung mit der Feier von letzter Nacht zusammenhängt, brauchst du eine gute Ausrede.

Sätze wie „Sorry ich habe verschlafen“ oder „Die Nacht war einfach zu lang“, kommen in der Regel nicht so gut an. Dass der Bus und die Bahn Verspätung hatten oder du zugeparkt wurdest, klingt da schon besser. Um deine Ausrede zu perfektionieren, lohnt es sich, bereits vorab im Büro anzurufen und Bescheid zu geben.

Ob dir dein Vorgesetzter die Lüge wirklich abkauft, bleibt fraglich. Bist du noch nicht öfter verspätet auf der Arbeit angekommen, drohen sehr wahrscheinlich aber keine beruflichen Konsequenzen.

3. Wenn du nach Karneval krank wirst

Wenn an Aschermittwoch die Normalität zurückkehrt, verabschiedet sich neben dem närrischen Treiben auch oft die Gesundheit. Das Immunsystem ist geschwächt und die nächste Erkältung lässt nicht lange auf sich warten.

Natürlich ist es nicht gerade optimal, wenn du nach den Karnevalstagen nicht im Büro erscheinst. Es heißt nicht umsonst: „Wer feiern kann, der kann auch arbeiten.

Nichtsdestotrotz darfst du bei Krankheit zu Hause bleiben. Hier greift ganz klar das Arbeitsrecht. Zwar wird der Arbeitgeber davon nicht begeistert sein, kündigen kann er dich deshalb aber nicht.

Fazit

Solltest du dieses Jahr an Karneval oder danach in das ein oder andere Fettnäpfchen treten, werden dir die Kollegen und der Chef die Peinlichkeiten im Büro sicherlich verzeihen. Wichtig ist, dass du die Fehler im nächsten Jahr nicht wiederholst.

Wer krank feiert oder früher geht, riskiert hingegen schnell eine Abmahnung oder die Kündigung. Und mal ehrlich, dass sind die paar freien Tage echt nicht wert.

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