Die Raucherpause gehört zu den Themen, die am Arbeitsplatz Konfliktpotenzial bieten. Während Raucher auf sie bestehen, sehen Nichtraucher in ihr oftmals ein unnötiges Privileg. In letzter Zeit kommt durch die E-Zigarette noch ein weiterer Punkt dazu, der die Meinungen spaltet und immer wieder für Missverständnisse sorgt. Grund genug, um einmal mit den gängigsten Mythen zum Thema Raucherpause aufzuräumen und Licht ins Dunkel zu bringen.
Kein rechtlicher Anspruch auf Raucherpausen
Auch wenn es in vielen Betrieben nach wie vor üblich ist, gibt es für Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Raucherpausen. Ob der Arbeitgeber seinen rauchenden Angestellten dieses Recht einräumt, liegt ganz in seinem Ermessensspielraum. Oftmals gibt es Kompromisse, die es Rauchern erlauben, mehr Pausen zum Genuss der Zigarette einzulegen.
Die Pause wird dann in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet, sodass Raucher freiwillig auf einen Teil ihres Lohnes verzichten. Wichtig bei dem Thema ist es, zwischen dem Recht auf die Raucherpause und dem allgemeinen Recht auf das Rauchen zu unterscheiden. Gänzlich verbieten darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten die Zigarette nicht.
Wer daher in der regulären Pause auf dem Gelände des Betriebes zur Zigarette greifen möchte, darf nicht grundsätzlich daran gehindert werden. Spezielle Raucherzonen im Freien oder in einem extra dafür angedachten Zimmer sind deshalb fast immer Standard.
Was ist mit E-Zigaretten?
Viele Raucher sind längst auf Alternativen ohne Nikotin umgestiegen, weshalb vermehrt E-Zigaretten am Arbeitsplatz gedampft werden. In Sachen Recht auf Raucherpause gibt es keinen Unterschied zwischen der normalen und der E-Zigarette.
Arbeitgebern steht es auch hier frei, ob sie einen Kompromiss eingehen möchten und wie dieser aussieht. Der große Unterschied zwischen den beiden Arten besteht allerdings darin, dass bei E-Zigaretten bislang keine negativen Auswirkungen auf Passivraucher bekannt sind. Kann der Arbeitgeber E-Zigaretten am Arbeitsplatz trotzdem genauso verbieten wie normale Zigaretten?
Die Antwort lautet: Es kommt auf den Arbeitgeber im Einzelnen an. Zur E-Zigarette am Arbeitsplatz gibt es bislang keine einheitliche Regelung, welche die Tabak-Alternative entweder pauschal erlaubt oder verbietet. Jeder Arbeitgeber kann deshalb seine eigenen Regelungen erlassen und entscheiden, wie weit er den betroffenen Angestellten entgegenkommen möchte.
In den meisten Fällen findet sich aber eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. Sich über Beschlüsse des Arbeitgebers hinwegzusetzen ist übrigens keine gute Idee, da dies zu einer Abmahnung führen kann.
Konsum nicht übertreiben
Wenn der Arbeitgeber das Dampfen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz erlaubt, gibt er seinen Angestellten damit einen gewissen Vertrauensvorschuss. Dieses Vertrauen sollten Konsumenten von E-Zigaretten nicht missbrauchen, indem sie permanent mit dem Dampfen beschäftigt sind.
So ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen davon abzuraten. Vielmehr wird ein solches Vorgehen für Kopfschütteln bei den Kollegen sorgen und sich eventuell negativ auf das Betriebsklima auswirken.
Fazit: Raucherpausen sind Sache des Arbeitgebers
Ob ein Arbeitgeber eine Raucherpause duldet, ist eine individuelle Entscheidung. Generelle Rauchverbote sind dagegen unzulässig, sodass es für das Rauchen ausgewiesene Räume oder Flächen geben muss. Etwas anders sieht es bei E-Zigaretten aus. Im Gegensatz zur normalen Zigarette gibt es hier keine Belastung für Passivraucher, was Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, das Dampfen am Arbeitsplatz zu erlauben. Ein pauschales Recht auf die E-Zigarette besteht allerdings auch hier nicht.