Jeder kennt das alte Lied von den bösen Vorwürfen des Chefs und vom Mitarbeiter, der ja eigentlich gar nichts gemacht hat. Manche Arbeitnehmer können darüber ganze Opern schreiben. Rechtliche Probleme im Berufsleben stehen an der Tagesordnung. Darauf vorbereitet sind jedoch die Wenigsten der deutschen Bediensteten. Der folgende Beitrag zeigt anhand von fünf alltäglichen Streitpunkten am Arbeitsplatz, welche Rechte ein Arbeitnehmer hat und ab wann die Wut des Chefs auf rechtlichen Grundlagen basiert.
Folgende rechtliche Probleme im Berufsleben haben wir unter die Lupe genommen:
1. Wie verhalte ich mich nach einer Krankmeldung?
Eine Krankmeldung ist ein klassischer Streitpunkt am Arbeitsplatz. Eigentlich handelt es sich dabei jedoch um eine unkomplizierte Angelegenheit. Ist ein Arbeitnehmer krank, sendet er eine sogenannte Krankmeldung an seinen Arbeitgeber. Ein einfacher Anruf genügt in diesem Fall. Wird der Arbeitnehmer seinem Job voraussichtlich länger als drei Tage nicht nachkommen können, dann hat der Arbeitgeber bereits am ersten Tag das Recht einen Krankenschein einzufordern. Was der Arbeitnehmer während seiner Genesungsphase bzw. Abseits seines Arbeitsplatzes macht liegt in seinem Ermessen, sofern es seine Genesung nicht behindert.
2. Darf ich die Arbeit aufgrund meines Gewissens verweigern?
Die Antwort ist schlichtweg: Ja. Ein Arbeitnehmer darf anstehende Arbeit aufgrund seines Gewissens verweigern. Hierbei kommt es jedoch darauf an, ob bereits vor dem Arbeitsverhältnis klar war, dass es zu Aufgaben solcher Art kommen kann, die gegen das Gewissen des Arbeitnehmers sprechen. Sollte der Arbeitnehmer dennoch nicht einverstanden sein, bleibt ihm aus rechtlicher Sicht lediglich die Kündigung.
3. Welche Pausenzeiten stehen mir zu?
Die Pause ist für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Arbeitstages. Hier zählt jede Minute – und das zu Recht. Denn die Pausenzeiten eines Arbeitnehmers sind penibel festgelegt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind 30 Minuten angemessen. Sind es über 9 Stunden, steigt die Pausenzeit auf 45 Minuten an. Daran kann selbst ein trickreicher Arbeitsvertrag nichts ändern. Beträgt die Arbeitszeit allerdings weniger als 6 Stunden ist eine Pause keine rechtmäßige Verpflichtung für den Arbeitgeber.
4. Darf ich ein Vorstellunggespräch trotz Krankmeldung wahrnehmen?
Ein Vorstellungsgespräch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses kann für eine Menge Ärger am Arbeitsplatz und vor allem mit dem Chef sorgen. Daher üben sich viele Arbeitnehmer in Stillschweigen, wenn es um ein Jobinterview in einem anderen Unternehmen geht. Da diese nicht selten während der Arbeitszeit stattfinden, lassen sich viele Arbeitnehmer krankschreiben. Um ein Kavaliersdelikt handelt es sich dabei vielleicht nicht, dennoch verstößt ein Arbeitnehmer dabei gegen keine rechtlichen Grundlagen.
5. Wie viel Einfluss hat der Arbeitgeber auf meine Garderobe?
Solange eine Dienstbekleidung (bspw. Stewardess, Feuerwehrmann) nicht klar definiert ist oder zum Schutz des Arbeitnehmers benötigt wird, liegt seine Arbeitskleidung in seinem Ermessen. Sowohl Arbeitgeber und Kundschaft können daran nichts ändern, sofern dies nicht ausdrücklich in den Betriebsvereinbarungen festgelegt wurde.
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