Dein Studium ist im vollen Gange und du merkst, dass es finanziell besser laufen könnte. Außerdem suchst du nach einer Alternative sowie einer besseren Bezahlung als bei üblichen Ferien- oder Minijobs. Eine Lösung hierfür kann nun ein zum Studiengang passender Nebenverdienst als Werkstudent sein. Was dabei zu beachten ist und wie du an deine Wunschstelle kommst, erfährst du in diesem Beitrag.
Voraussetzungen für Werkstudenten
Wer als Werkstudent arbeiten möchte, muss an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sein, wobei es sich hierbei ausschließlich um ein Vollzeitstudium handeln darf. Das hat zur Folge, dass es die Möglichkeit nicht für Teilzeit-, Urlaubssemester und duale Studenten gibt.
Studierende nach dem 25. Fachsemester besitzen die Vorzüge des Werkstudenten ebenfalls nicht mehr. Diese Rechtsprechung besteht, damit der Studierende den Fokus weiterhin auf das Studium legt.
Steuern
Als Werkstudent darfst du maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, ansonsten giltst du als steuerpflichtiger Arbeitnehmer und musst die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und erhältst kein BAföG mehr. Diese Regelung besteht, damit du als Student den Fokus weiterhin auf dein Studium legst.
Warum sollte ich als Werkstudent arbeiten?
Jobs als Werkstudent gibt es mittlerweile in fast allen Branchen. Dies hat zur Folge, dass du in nahezu jedem Studiengang nebenher schon Praxiserfahrungen sammeln kannst und darüber hinaus deinem eigenen Portemonnaie einen großen Gefallen tust. Als Werkstudent bietet sich dir nicht nur die Möglichkeit, steuerlich Geld einzusparen, sondern auch bemerkbar mehr zu verdienen als bei Minijobs.
Der Mindestlohn für Werkstudenten-Jobs liegt bei 8,84€/Std. Da die Vergütung aber nicht gedeckelt ist, werden Studenten je nach Branche mitunter Vergütungen von bis zu 15€/Std. angeboten. Bei den Vergütungen unterscheiden die Arbeitgeber häufig zwischen Studienanfängern und Bachelor- oder Masterabsolventen.
Durch die anfallenden Tätigkeiten erweiterst du deine Qualifikationen für kommende Bewerbungen und hast zudem die Möglichkeit, die Arbeitszeit als Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen. Gegebenenfalls bietet dir das Unternehmen darüber hinaus die Gelegenheit, die Bachelorarbeit im Betrieb zu schreiben oder stellt dir sogar eine eventuelle Übernahme nach deinem Studienabschluss in Aussicht.
5 weitere Vorteile eines Werkstudenten:
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- Gehalt – Als Werkstudent (Steuerklasse I) darfst du bis zu 9.000€ im Jahr steuerfrei verdienen und musst erst ab einem höheren Gehalt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlen. Die Lohnsteuer beträgt ab 950€ monatlichem Verdienst pauschal 2% des Bruttoeinkommens.
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- Es besteht ein 5.400€ BAföG-Freibetrag. Erst darüber hinaus wird dein BAföG-Anspruch gegen dein Verdienst abgerechnet.
Vorsicht: Du hast keinen BAföG-Anspruch, falls die 20-Stunden-Regel gebrochen wird!
- Es besteht ein 5.400€ BAföG-Freibetrag. Erst darüber hinaus wird dein BAföG-Anspruch gegen dein Verdienst abgerechnet.
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- Krankenversicherung – Werkstudenten sind bis zu einem Verdienst von 450€ von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung freigestellt. Erst bei einem höheren Verdienst fallen rund 80€ für Kranken- und Pflegeversicherung an. Solltest du das 30. Lebensjahr überschritten haben, liegt dein Beitrag bei mindestens 120€ im Monat.
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- Es gibt Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel:
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- In den Semesterferien darfst du bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten.
Vorsicht: Nicht die Grenzen der Familienversicherung überschreiten (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr familienversichert).
- In den Semesterferien darfst du bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten.
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- Du darfst die 20 Stunden Arbeitszeit in maximal 26 Wochen überschreiten (entspricht 182 Kalendertagen).
- Deine Eltern erhalten weiterhin während deines Studiums und bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres Kindergeld. Das Kindergeld ist dabei nicht an dein Gehalt gekoppelt.
Werkstudent-Rentenversicherung
Als Werkstudent bist du steuerpflichtiger Arbeitnehmer und musst in die Rentenversicherung einzahlen, wenn du über einen Monatslohn von 450€ kommst. Bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 850€ fällt in diesem Fall die Gleitzone an.
Das bedeutet, dass du innerhalb der Gleitzone einen geminderten Sozialversicherungsbeitrag bezahlen musst, der progressiv bis zu einem Einkommen von 850€ ansteigt. Steigt dein Bruttoverdienst aber über die 850€, teilst du dir mit deinem Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag von 18,7%.
Wie bewerbe ich mich?
Du solltest zunächst abwägen, ob der Werkstudentenjob in deinen zeitlichen Rahmen passt und dir bewusst machen, welche Einschränkungen der Beruf auf deine Freizeit und deine Zeit fürs Studium hat.
Der Job als Werkstudent ist sehr begehrt, deswegen solltest du auf jeden Fall mit einer fehlerfreien und interessanten Bewerbung auffallen und deine Persönlichkeit einfließen lassen, um dich von der Konkurrenz abzuheben.
Was du bei der Bewerbung auf keinen Fall vergessen solltest, ist eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eventuelle Referenzen früherer Arbeitgeber.
Wie finde ich eine passende Stelle?
In den meisten Fällen bewirbt man sich schon zwischen drei und vier Monaten vor Beginn des möglichen Eintrittsdatums, was bereits deutlich macht, wie begehrt die Stellen als Werkstudent sind. Unternehmen, die Jobs als Werkstudenten anbieten, suchen häufig Studenten, die bereits durch das Studium Fachwissen mitbringen.
Für Erstsemester kommt vorläufig ein zum Studiengang passendes Praktikum eher infrage. Um eine passende Stelle zu finden, kannst du Unternehmen in deiner Umgebung suchen und dementsprechend überprüfen, ob Werkstudentenjobs in deiner Branche angeboten werden oder dich auf Jobbörsen von Stellenanzeigen ansprechen lassen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Initiativbewerbung an ein Unternehmen zu versenden. Über 80% der offenen Stellen werden nämlich ohne vorherige Ausschreibung besetzt. So kann gerade dieser Weg dir neue Türen öffnen, die sonst für die Öffentlichkeit verschlossen scheinen.